CDU Fraktion Swisttal stellt Antrag auf erneute Prüfung
Friedhofssatzung soll überarbeitet werden
Endgültige Entscheidung zu Ehrengrabstätten erst nach Festlegung von Kriterien
Swisttal. Die Anträge der katholischen Kirchengemeinden aus Buschhoven und Odendorf, die Gräber der Priester Heinrich Schulze, Robert Löhrer und Matthias Josef Schreiber, des Rektors Franz Schneppen sowie die Gräber der Schwestern von Pfarrer Tent, Maria und Katharina Henn, als Ehrengrabstätten anzuerkennen, wurden vom Haupt- Finanz- und Beschwerdeausschuss der Gemeinde Swisttal einstimmig abgelehnt. Gleiches gilt für das Grab des Dechanten Horack, der auf dem Friedhof in Odendorf beigesetzt wurde. Damit folgte der Ausschuss zwar dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, es bestand aber fraktionsübergreifend Konsens darüber, dass die Versagung der Zustimmung nur mangels konkreter Kriterien für die Zuerkennung von Ehrengräbern erfolgte. Die Entwicklung solcher Kriterien soll nun im Rahmen der Gestaltung der nächsten Friedhofssatzung nachgeholt werden. Vor diesem Hintergrund stellte die CDU Fraktion den Antrag, die jetzt vorliegenden Anträge der Swisttaler Kirchengemeinden dann einer erneuten Prüfung zu unterwerfen, wenn die fraglichen Kriterien erarbeitet wurden und dadurch eine objektive Prüfung möglich geworden ist. „Generell dienen Ehrengrabstätten auf Grund ihrer heimatkundlichen Relevanz einem guten Zweck“, so der CDU Fraktionsvorsitzende Hanns Christian Wagner. „Zur Erhaltung dieser wichtigen Werte für die regionale Identifikation, bedarf es eines objektiven Regelwerkes, das Ehrengrabstätten grundsätzlich zulasse“, unterstrich CDU-Sprecher Bernd Großmann das fraktionsübergreifende Beratungsergebnis im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss. „Dazu gebe es auch andernorts eine Vielzahl von Beispielen.“
Pressemitteilung
CDU Fraktion Swisttal
