Politik | 09.06.2020

Mechthild Heil MdB zur Pressemitteilung der FWG Brohl-Lützing zum PlanSiG

Geht’s auch eine Nummer kleiner bei der FWG?

Mechthild Heil MdB.Foto:CDU

Kreis Ahrweiler. „Aus verschiedenen Ecken hat man in den letzten Wochen Vorwürfe gehört, durch die ‚Corona-Maßnahmen‘ würden Grundrechte unzulässig eingeschränkt. Während das an wenigen Stellen diskutabel war und durch die zuständigen Gerichte im Einzelfall umgehend korrigiert wurde, hat die FWG Brohl-Lützing jetzt eine Grundrechtseinschränkung entdeckt, die selbst versierten Verfassungsrechtlern bisher noch nicht aufgefallen war“, staunt Mechthild Heil. Die CDU-Bundestagsabgeordnete aus Andernach nimmt Bezug auf eine Pressemitteilung der FWG zum sogenannten Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das der Bundestag am 14. Mai 2020 beschlossen hat. Mit dem Gesetz soll ermöglicht werden, dass Planungsverfahren aus vielen verschiedenen Bereichen auch in Zeiten von Abstandsgeboten und Homeoffice weiter vorangetrieben werden können. Dafür sollen, befristet bis zum 31. März 2021, verschiedene Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung, die sonst „physisch“ vor Ort erfolgen, durch Onlineverfahren ersetzt werden können.

Mechthild Heil: „Ziel ist, wie von vielen Seiten gefordert, dass wir weiter unterbrechungsfrei planen können, damit nach dem Konjunktureinbruch durch die direkten Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ein weiterer Einbruch folgt, weil durch verzögerte Planverfahren keine Leistungen mehr ausgeschrieben werden können.“ Eine verstärkte Digitalisierung, gerade in öffentlichen Bereichen, werde sonst immer zu Recht angemahnt. Die Ersetzung von persönlichen Terminen durch Onlineverfahren sei im Planungssicherstellungsgesetz im Übrigen optional, es könnten weiterhin auch Verfahren vor Ort durchgeführt werden. „Obwohl Onlineverfahren sogar die Chance bieten, dass sich mehr Bürger beteiligen, ist das von der FWG hier offensichtlich nicht gewünscht. Dafür wird dann gleich wohlfeil die ‚Grundrechtskeule‘ geschwungen, obwohl eine Gefahr für die Grundrechte nicht ansatzweise erkennbar ist,“ so die CDU-Abgeordnete weiter. Fast könne man den Eindruck haben, dass einige Vereinigungen dabei mehr Sorge um ihr Protestmonopol hätten als um die Sache.

„Man kann in der Sache immer streiten – und das gilt natürlich auch für die konkreten Projekte vor Ort, die die FWG in ihrer Pressemitteilung mit dem Thema Planungssicherstellunggesetz vermengt. Aber man sollte bei der Argumentation auch die Kirche im Dorf lassen“, betont Mechthild Heil. Das Planungssicherstellungsgesetz sei eine sinnvolle Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie und kein Angriff auf die Grundrechte. Mechthild Heil weiter: „Darüber hinaus wurde das Gesetz im Bundestag in zwei Sitzungswochen, mit 1. Lesung, Ausschussberatung und 2./3. Lesung ordnungsgemäß beschlossen. Man muss sich fragen, was die FWG uns damit sagen will, wenn sie das Gesetz als ‚kurzfristig vom Bundestag verabschiedet‘ bezeichnet.“ Die Andernacherin weist auch darauf hin, dass nur Linkspartei und AfD im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt hätten. „Ich möchte die FWG Brohl-Lützing daher fragen, ob es in ihren Pressemitteilungen nicht auch eine Nummer kleiner und mit etwas weniger populistischer Wortwahl geht?“, so Mechtild Heil abschließend.

Pressemitteilung

Büro Mechthild Heil, MdB (CDU)

Mechthild Heil MdB.Foto:CDU

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