Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler beschließt Hilfe für seine Bürger
Geld für Opfer von Überflutungen
Heimersheim/Green. In der Nacht vom 19. auf 20. Juni 2021 ging ein extremer Starkregen auf die Stadtteile Heimersheim und Green nieder. Innerhalb weniger Stunden entluden sich drei Gewitterzellen über den südlichen Bereich Heimersheims und lösten dabei drei Sturzfluten aus, die einen großen Bereich mit Schlammmassen überfluteten. Zahlreiche Keller, Kellerwohnungen und Einfahrten waren mit Wasser und Schlamm gefüllt, bei einigen Haushalten gab es einen Rückstau aus dem überlasteten Kanalsystem. Die Schäden für einige der Betroffenen sind enorm und die Kreisstadt will ihre Bürger nicht im Stich lassen. Deshalb beschloss der Stadtrat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung, analog zu den Hilfeleistungen beim Starkregenereignis vom Juni 2016 je nach Schadenhöhe zwischen 250 und 3000 Euro zu zahlen. Dafür stehen 20.000 Euro aus dem Spendentopf „Alle unter einem Hut“ der städtischen Karnevalsvereine zur Verfügung.
Unterstützung zwischen 250 und 3000 Euro
Laut dem einstimmigen Beschluss soll eine Mindesthilfe von 250 Euro je Haushalt ausgezahlt werden, soweit ein entsprechender Schaden entstanden und Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen wurde. Die Geschädigten müssen einen formlosen Antrag bei der Stadtverwaltung einreichen. Bei Schäden zwischen 1500 und 20.000 soll, wenn der Betroffene versichert ist, ein Betrag in Höhe von 5 bis 10 Prozent der Schadenssumme und, soweit der Betroffene nicht versichert ist, grundsätzlich in Höhe von 15 Prozent der Schadenssumme ausgezahlt werden. Ab einer Schadenssumme von über 20.000 Euro sollen je nach Bedürftigkeit fünf bis zehn Prozent der Schadenssumme, maximal jedoch 3000 Euro, ausgezahlt werden.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen Maßnahmenkatalog für die Außengebietsentwässerung im Bereich Heimersheim/Green/Ehlingen zu erarbeiten. Weiters soll auf der Grundlage bereits bestehender Vorplanungen aus dem bereits fertig gestellten Hochwasserschutzkonzept, das allerdings im Stadtrat noch nicht beraten wurde, weitere Planungen für eine Rückhaltung des Außengebietswassers in Auftrag zu geben und das dafür notwendige Baurecht zu schaffen.
Künftig vor Überflutungen schützen
Bereits am Tag nach dem Starkregenereignis hatte die Verwaltung Prof. Dr. Lothar Kirschbauer als unabhängigen Experten für Siedlungswasserwirtschaft hinzugezogen, um die Situation, die möglichen Ursachen und Folgemaßnahmen begutachten zu lassen. Der empfiehlt unter anderem die Einrichtung eines runden Tischs, um verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge zu diskutieren und sinnvolle Maßnahmen vorzubereiten. Aufgrund der starken Bodenabschwemmungen sollen dabei mit den die Flächen bewirtschaftenden Landwirten Gespräche geführt werden, um auf Maßnahmen des Erosionsschutzes hinzuwirken. Allerdings machte Kirschbauer auch klar, dass es zwar keinen absoluten Schutz vor einem Starkregenereignis gebe, ein relativer Schutz und damit eine deutliche Verbesserung der heutigen Situation durch die Kombination verschiedener Maßnahmen aber durchaus erreichbar sei. Es gelte dabei nicht, gegen das abfließende Wasser anzukämpfen, sondern es zunächst in der Fläche zu halten und ihm einen geordneten Notabflussweg zu weisen. Damit könnten künftig einerseits die Schäden durch Erosion im Bereich landwirtschaftlichen Fläche minimiert werden, andererseits aber auch die Ortslage vor sturzflutartigen Außengebietsabflüssen sowie vor Überflutungen innerhalb der Siedlungsflächen weitestgehend geschützt werden. JOST
