Politik | 08.11.2017

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel zur zukünftigen Entwicklung der Deponie Eiterköpfe

Geplanter Ausbau geht in die nächste Phase

Planfeststellungsverfahren wird angestrebt – Öffentlichkeit soll beteiligt werden

Ochtendung. Die Erweiterungsplanungen der Deponie Eiterköpfe gehen in die nächste Phase. Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) hat seine Gremien sowie die Ortsbürgermeister der Nachbarkommunen Ochtendung, Plaidt und Saffig darüber informiert, dass er ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung anstrebt. In dem sogenannten Planfeststellungsverfahren sollen den seit der Deponiezulassung deutlich strengeren Vorschriften durch eine Umweltverträglichkeitsstudie Rechnung getragen werden.

Der AZV plant die Weiterentwicklung der Deponie Eiterköpfe in den Deponieabschnitten sieben und acht, die sich derzeit im Basaltabbau befinden. Die Abschnitte eins bis sechs sind entweder schon verfüllt oder werden aktuell verfüllt. Ziel des AZV ist die weitere Ablagerung mineralischer Abfälle sowohl aus dem Verbandsgebiet als auch von außerhalb im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Der mit erheblichen Investitionen verbundene Ausbau der beiden Abschnitte soll für fast 40 Jahre Kapazitäten vorhalten und damit einem Entsorgungsnotstand der Bauwirtschaft im nördlichen Rheinland-Pfalz vorbeugen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den vergangenen Monaten in den Gremien des AZV sowie der beteiligten Gebietskörperschaften Landkreis Mayen-Koblenz, Landkreis Cochem-Zell und Stadt Koblenz getroffen.

Obwohl die betroffenen Deponieabschnitte sieben und acht innerhalb eines bereits in den 80er-Jahren planfestgestellten Bereiches liegen, hat der AZV der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als zuständiger Genehmigungsbehörde mitgeteilt, dass er die Zulassung im Planfeststellungsverfahren anstrebt. Aus Sicht des AZV haben sich in den vergangenen Jahren maßgebliche Vorschriften, wie zum Beispiel das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Deponieverordnung oder das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, so weiterentwickelt und verändert, dass man diese in einem neuen Verfahren berücksichtigen will. So soll für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit entstehen. Auch hat die Öffentlichkeit in einem Planfeststellungsverfahren die umfassende Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen prüfen zu lassen. Der AZV will das Zukunftsvorhaben der Deponieentwicklung verantwortungsvoll, innovativ, nachhaltig und rechtlich einwandfrei vorantreiben.

Pressemitteilung

Abfallzweckverband

Rhein-Mosel-Eifel

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