Politik | 21.12.2016

Aufstallungspflicht für Geflügel

Henri muss hinter Gitter

Vorsorgemaßnahmen gegen Geflügelgrippe in NRW

Zu Schutz gegen die Geflügelgrippe: Aufstallungspflicht im Land.Pixabay

Rhein-Sieg-Kreis. Mit Erlass vom 20.12.2016 hat das zuständige Landesministerium eine flächendeckende Aufstallung für alle Arten von Geflügel in Nordrhein-Westfalen angeordnet. Zu Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden.

Mit Erlass einer Allgemeinverfügung durch die Kreisverwaltung ist nun für das gesamte Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel und die Verpflichtung zur Vornahme von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügel haltenden Betrieben umzusetzen.

Als „Aufstallung“ gilt entweder eine geschlossene Stallhaltung oder eine Haltung unter einem nach oben abgedeckten und seitlich gegen Einträge gesicherten Unterstand (Voliere).

Um die Gefahr einer Einschleppung des Vogelgrippevirus in den Hausgeflügelbestand zu minimieren, sind folgende „Biosicherheitsmaßnahmen“ zu beachten:

- Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder –matten).

- Geflügelhaltungen sind nur mit Schutzkleidung zu betreten.

- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind nach jeder Auf- und Ausstallung durchzuführen.

- Bisher nicht gemeldete Geflügelhaltungen - auch von Hobbyhaltungen - sind beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW nach zu melden.

- Die Ausrichtung von Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen sowie der Zukauf über Geflügelmärkte ist verboten.

Hintergrund der Anordnung ist der Ausbruch der Geflügelgrippe in einem Putenmastbestand im Kreis Soest am vergangenen Wochenende. Ca. 21.000 Puten mussten gekeult werden. Bereits seit dem 18. November war in verschiedenen Regionen von NRW das Vogelgrippe-Virus H5N8 in tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen worden. Bekämpfungsmaßnahmen galten nur regional. Nachdem nun die Tierseuche erstmalig in einem Hausgeflügelbestand festgestellt wurde, ist zum Schutz der Geflügelbestände die Umsetzung der o.a. Maßnahmen verpflichtend. So soll der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel weitgehend verhindert werden.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. (0 22 41) 13 23 35 zur Verfügung.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

„Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit...“G. Sievert

„Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit...“Foto: G. Sievert

Zu Schutz gegen die Geflügelgrippe: Aufstallungspflicht im Land. Foto: Pixabay

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