Politik | 03.05.2017

In Nordrhein-Westfalen wird am Sonntag, 14. Mai, ein neuer Landtag gewählt

Im Rhein-Sieg-Kreis dürfen rund 453.000 Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen

Siegburg. Am Sonntag, 14. Mai, wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Die Wähler entscheiden über die politischen Kräfteverhältnisse im Landtag. Sie bestimmen, wer in der nächsten Wahlperiode die Weichen für die Politik in Nordrhein-Westfalen stellt. Rund 453.000 Bürger dürfen im Rhein-Sieg-Kreis von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei sind dabei die Wahlgrundsätze, wie sie in der gesamten Bundesrepublik gelten. Die Wahlberechtigten haben - wie bei der Bundestagswahl - zwei Stimmen. Mit ihrer Erststimme unterstützen die Wähler einen konkreten Bewerber, der für den Landtag kandidiert. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich für die von ihnen favorisierte Partei.

Kreiswahlleiter Sebastian Schuster ruft die Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Nutzen sie diese Möglichkeit zur politischen Mitgestaltung. Jede Stimme hat Einfluss auf die Zukunft unseres Bundeslands. Daher appelliere ich an sie: Gehen sie wählen.“

Der große Sitzungssaal des Kreishauses wird am Wahlabend zum Wahl-Infozentrum, in dem die Wahlergebnisse aus allen 19 Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises zusammenlaufen. Landrat Schuster lädt alle Bürger ein, ab 17.30 Uhr ins Kreishaus zu kommen und sich aus erster Hand über die Ergebnisse der Landtagswahl im Rhein-Sieg-Kreis zu informieren.

Der aktuelle Stand der Wahlergebnisse kann zeitnah nach Schluss der Wahllokale auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de/wahlen abgerufen werden. Dort gibt es auch allgemeine Informationen zur Landtagswahl, den Wahlkreisen und Direktkandidaten.

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt, im Rhein-Sieg-Kreis gibt es vier Landtagswahlkreise.

WK 25 Rhein-Sieg-Kreis I: Eitorf, Hennef, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Ruppichteroth und Windeck.

WK 26 Rhein-Sieg-Kreis II: Bad Honnef, Königswinter und Sankt Augustin.

WK 27 Rhein-Sieg-Kreis III: Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.

WK 28 Rhein-Sieg-Kreis IV: Niederkassel, Siegburg und Troisdorf.

Kreiswahlvorschläge konnten bis zum 27. März um 18 Uhr eingereicht werden. Über die Zulassung der vorgelegten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 25 bis 28 hat der gemeinsame Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 30. März entschieden.

Im Wahlkreis I stehen acht Direktkandidaten zur Wahl, im Wahlkreis II sieben und in den Wahlkreisen III und IV jeweils neun.

31 Landeslisten hat der Landeswahlausschuss für die Landtagswahl 2017 zugelassen - für eine von ihnen können sich die Wähler mit ihrer Zweitstimme entscheiden. Wahlberechtigt sind alle Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet.

Welches Wahllokal das für sie richtige ist, können die Wähler den Wahlbenachrichtigungen entnehmen, die für die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises von der civitec - Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung - bereits vor Ostern verschickt wurden.

Wer am Wahltag seine Stimme nicht in seinem Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann dies auch vorab per Briefwahl tun. Nähere Informationen hierzu gibt es bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden, deren Kontaktdaten ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind. Damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am Wahltag an das Wahlamt zurückgegeben beziehungsweise gesandt werden. Wenn jemand den Wahlbrief zwar vor dem Wahltag abschickt, dieser aber nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt ankommt, reicht das nicht.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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