Politik | 05.07.2017, 12:10 Uhr

Deutscher Mieterbund Bonn / Rhein-Sieg / Ahr e. V.

In NRW gibt es keinen „erhöhten Wohnungsbedarf“

Für Bonn und den Rhein-Sieg Kreis hat dies schlimme Auswirkungen

Rhein-Sieg-Kreis. Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Bonn / Rhein-Sieg / Ahr e. V.: „Die Koalition aus CDU und FDP in NRW lebt offensichtlich in einer anderen Welt. Aus ihrer Koalitionsvereinbarung muss man schließen, dass es in NRW keinen „erhöhten Wohnungsbedarf“ gibt und deswegen alle Sondervorschriften des Bundes für diese Gebiete nicht gelten sollen. Für Bonn und den Rhein-Sieg Kreis hat dies schlimme Auswirkungen. Die Koalition stärkt vor allem die Rechte und Möglichkeiten unseriöser Vermieter.“

„Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“

Der Bund, das heißt, die Regierung, die von der SPD und der CDU getragen wird, hat Vorschriften zum Mietrecht und zur Regelung auf dem Wohnungsmarkt erlassen, die in „Gebieten mit erhöhten Wohnungsbedarf“ spezielle Regelungen beinhalten sollten. Die neue Landesregierung will jetzt offensichtlich nicht wahrhaben, dass es solche Gebiete in NRW überhaupt gibt, obwohl diese Gebiete durch sachverständige Institute und auf entsprechender Datengrundlage bestimmt worden sind. Bisher gehörten Bonn und der Rhein-Sieg Kreis in die Kategorie „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“.

- Nach Auffassung der neuen CDU/FDP Koalition dürfen die Mieten jetzt um 20 Prozent statt 15 Prozent alle drei Jahre steigen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete (Kappungsgrenzenverordnung).

- Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung kann der neue Eigentümer schon nach drei und nicht erst nach acht Jahren Eigenbedarf geltend machen und den Mietern kündigen (Kündigungssperrfristverordnung).

- Eine Zweckentfremdungsverordnung darf es nicht mehr geben. Das heißt, jeder Vermieter kann Wohnungen leer stehen lassen, Wohnungen z. B. in Büroraum umwandeln, kurzfristige Mietverträge wie in einem Hotel (Kurzurlaubswohnungen, Wohnungen für Patientenaufenthalte) vereinbaren. - Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll überprüft werden. Das heißt, der Vermieter darf die Wohnung vernachlässigen, überbelegen etc. und damit sehr viel mehr Geld verdienen, als dies bei seriösen Vermietern üblich ist.

- Die „Mietpreisbremse“ soll überhaupt in NRW nicht mehr gelten. Das heißt, Neuvermietungsmieten können unbegrenzt steigen. Sie führen dann bei der Fortschreibung von Mietspiegeln zu drastischen Erhöhungsmöglichkeiten für alle Mieter.

Bernhard von Grünberg: „Mir ist es völlig unverständlich, dass die neue Regierungskoalition damit die Politik der Bundesregierung konterkariert. Auch die „Mietpreisbremse“ war in der Bundestagswahl Wunsch der Kanzlerin Angela Merkel. Der Mieterbund und sicherlich auch seine Mitglieder fühlen sich betrogen. Die jetzt beschlossenen radikalen Veränderungen waren nicht Gegenstand des Wahlkampfes in NRW, sodass sich die Wählerinnen und Wähler auch nicht hieran orientieren konnten.“

Pressemitteilung

Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.

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