Politik | 11.07.2016

CDU Kreisverband Neuwied

Integration fördern und fordern

Integrationsbeauftragter des CDU Kreisverbandes und MdB Erwin Rüddel begrüßen Beschluss des Integrationsgesetzes

Kreis Neuwied. Der Deutsche Bundestag hat das Integrationsgesetz verabschiedet und damit einen wichtigen Schritt für den Integrationsprozess in der Gesellschaft gemacht. Der CDU Kreisverband Neuwied beschäftigt sich intensiv mit den Herausforderungen der Integration in den Kommunen des Kreises und hat daher einen Integrationsbeauftragten in den Vorstand berufen. Prof. Dr. Wolfgang von Keitz beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit den Phänomenen, Problemen und Chancen der Integration von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland. „Die Menschen, die zu uns kommen, weil sie schutzbedürftig sind, verdienen unsere Unterstützung bei der Integration. Deshalb ist es so wichtig, dass wir konsequent zwischen denen unterscheiden, die Schutz brauchen, und solchen, bei denen das offensichtlich nicht der Fall ist. Letztere müssen unverzüglich in ihre Heimat zurückkehren. Integration ohne Bleibeperspektive kann es deshalb nicht geben. Die Vorschläge der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Aydan Özoguz (SPD) laufen letztlich darauf hinaus, das Asylrecht zum Einwanderungsrecht umzubauen. Dieser Ansatz verkennt, dass die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft Grenzen hat. Auf Dauer wird Integration nur gelingen, wenn wir es schaffen, die Flüchtlingszahlen zu senken und den Zugang von Migranten zu steuern“, betont der Integrationsbeauftragte Prof. von Keitz. Bundestagsabgeordneter und Kreisvorsitzender Erwin Rüddel erklärt zum Integrationsgesetz: „Das Gesetz begreift Integration als beidseitigen Prozess, den sowohl der Staat als auch die Schutzsuchenden selbst antreiben. Wir bieten Schutzsuchenden Integrationsangebote, Qualifizierungsmöglichkeiten für einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt und weitere Unterstützungsangebote. Unter anderem schaffen wir 100.000 Arbeitsgelegenheiten, sogenannte Ein-Euro-Jobs, um Flüchtlingen ein niedrigschwelliges Arbeitsangebot zu machen. Wir stellen sicher, dass Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, für die gesamte Zeit der Ausbildung bleiben können. Das schafft Rechtssicherheit für den Auszubildenden und vor allem auch für den Betrieb. Wir erwarten aber auch, dass Schutzsuchende die Integrations- und Qualifizierungsangebote annehmen und selbst aktiv werden. Wer dauerhaft in Deutschland Fuß fassen will, muss seinen Lebensunterhalt langfristig selbst bestreiten können. Voraussetzung dafür ist, das Beherrschen der deutschen Sprache, eine berufliche Perspektive und auch der Wille zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer die Angebote vom Bund nicht in Anspruch nimmt, zeigt keine Bereitschaft, Teil unserer Gesellschaft zu werden. In diesem Fall sind Leistungskürzungen die logische Schlussfolgerung. Wir wollen damit ein ganz klares Signal senden: Wer sich anstrengt, wird belohnt.“ Die Bedeutung des Zugangs zum Arbeitsmarkt unterstreicht auch Prof. Dr. Wolfgang von Keitz: „Mehr Chancen für eine erfolgreiche Eingliederung der Flüchtlinge versprechen wir uns auch durch Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge: gelingt uns eine bessere Verteilung von Flüchtlingen auf viele Kommunen, werden auch die notwendigen Eingliederungsleistungen auf viele Schultern verteilt.“ Das Integrationsgesetz bietet nur wesentliche Eckpunkte, die zum Gelingen des Miteinanders beitragen sollen. Die Mammutaufgabe wird von den Kommunen und vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geleistet. „Das zeichnet unser Land und den Landkreis aus und darauf dürfen wir stolz sein“, dankt Erwin Rüddel den vielen Aktiven in der Flüchtlingsarbeit.

Pressemitteilung

CDU Kreisverband Neuwied

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