Politik | 02.04.2015

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach (UWG)

Ist die Rheinbacher Gesamtschule zu klein?

UWG stellt Antrag auf erneute Ausnahmegenehmigung für Sechszügigkeit

Rheinbach. Das Gesamtschulanmeldeverfahren in Rheinbach wurde wie in der Presse berichtet beendet. UWG-Stadtverbandsvorsitzender und Ratsherr Jörg Meyer freut sich über die hohen Anmeldezahlen, die die Richtigkeit der Gesamtschulgründung in Rheinbach bestätigen. Meyer sieht jedoch nun massive Probleme: „Das ursprünglich geplante Konzept einer fünfzügigen Gesamtschule geht nicht auf. Unter den 20 Kindern, die eine Ablehnung erhalten sollen, sind auch vier Kinder aus Rheinbach.“

Bereits im Gründungsjahr 2014 hatte die Gesamtschule 160 Anmeldungen. Rechtzeitig vor dem Start wurde damals nach entsprechendem Beschluss eine Ausnahmegenehmigung für eine Sechszügigkeit beantragt und erteilt. Dadurch wurden kleinere Klassen ermöglicht und zusätzlich noch Reserven für Kinder, die erfahrungsgemäß nach der zweijährigen Erprobungsstufe das Gymnasium verlassen, vorgesehen. Im Jahr 2015 wurden nun 155 Kinder an der Rheinbacher Gesamtschule angemeldet, davon neun Kinder aus der mit Rheinbach kooperierenden Gemeinde Alfter, 96 Kinder aus Rheinbach, 31 Kinder als Swisttal und 14 Kinder aus Meckenheim. Dies ist nach der Erfahrung des Vorjahres eigentlich keine überraschende Zahl. Für das Anmeldeverfahren für das neue Schuljahr wurde jedoch nur eine genehmigte 5-Zügigkeit zu Grunde gelegt.

Die Inklusion ist zusätzlich fester Bestandteil der Planung der Gesamtschule. Unter Berücksichtigung kleinerer Klassen für die Beschulung von 10 angemeldeten Kindern mit besonderem Förderbedarf ergab sich eine maximale aufzunehmende Schülerzahl von nur noch 135 Kindern.

Die Vorschriften zur Durchführung eines Anmeldeverfahrens besagen, dass angemeldete Kinder aus Gemeinden ohne eigene Gesamtschule ebenfalls zu berücksichtigen sind. Darauf hatte die Verwaltung im Vorfeld auch hingewiesen. Dies führt nun dazu, dass zahlreiche Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen wurden, aber gleichzeitig vier Kinder aus Rheinbach eine Absage erhalten sollen. Folglich müssen diese Kinder nun - sofern sie alternativ nicht ein Gymnasium in Rheinbach besuchen können oder wollen - in andere Kommunen fahren, um eine weiterführende Schule zu besuchen.

Rheinbach muss für seine Schüler ausreichend Plätze bieten

Dass Rheinbacher Kinder die gerade gegründete und außer den Gymnasien einzige weiterführende Schule in Rheinbach nicht besuchen können, ist für UWG-Ratsherrn Jörg Meyer ein nicht hinzunehmender Zustand. „Rheinbach als Mittelzentrum und Stadt der Schulen muss für seine Schüler ausreichend Plätze bieten. Zusätzlich muss in vorausschauender Weise auch wieder eine gewisse Reserve für von den Gymnasien auf die Gesamtschule wechselnden Schüler vorgehalten werden. Auch diese Kinder sollen einen Platz in der Gesamtschule Rheinbach erhalten können“, so Meyer weiter.

Damit alle Rheinbacher Kinder auch schon im kommenden Schuljahr eine weiterführende Schule in Rheinbach besuchen können, hat Jörg Meyer nun im Schulausschuss mit der UWG den Antrag gestellt, für das kommende Schuljahr als kurzfristige Lösung erneut eine Ausnahmegenehmigung für eine Sechszügigkeit zu beantragen. „Wir müssen in dieser Situation zuerst unserer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler unserer Stadt gerecht werden.“ Meyer hofft daher auf eine breite Unterstützung seines Antrages.

Die Problematik wird nach Ansicht von Meyer jedoch nicht nur für das kommende Schuljahr bestehen, sondern ist eine dauerhafte. „Der Elternwille macht an Stadtgrenzen nicht Halt. Die Möglichkeit einer größeren Nachfrage aus den Nachbarkommunen bei der entsprechenden Rechtslage zur Aufnahme von Schülern aus Nachbarkommunen ohne eigene Gesamtschule wurde im eigens zur Gründung der Gesamtschule erstellten Schulentwicklungsplan mit der Empfehlung einer Fünfzügigkeit nicht berücksichtigt,“ führt Meyer aus.

Zukunftsorientierte Lösungen entwickeln

Für Rheinbach als Stadt in der Haushaltssicherung würde eine dauerhafte Sechszügigkeit eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten, da zusätzliche bisher nicht eingeplante Kosten für Schulräume und deren Unterhalt entstehen würden. „Dieses Problem ist nun erkannt und erfordert jetzt eine konsequente Bearbeitung. Hierzu müssen gemeinsam mit den Nachbarkommunen Alfter, Meckenheim und Swisttal Sinnvoller-Weiseunter Einbeziehung der Bezirksregierung für das übernächste Schuljahr 2016/17 in Ruhe zukunftsorientierte Lösungen entwickelt werden. Möglicherweise macht auch eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Kommunen Alfter, Rheinbach und Swisttal Sinn“, so Jörg Meyer abschließend. In der Sitzung des Schulausschusses am 23. April wird über den Antrag einer Ausnahmegenehmigung auf Sechszügigkeit für das kommende Schuljahr entschieden.

Pressemitteilung

UWG Rheinbach

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