Wildschadenschätzer für weitere fünf Jahre für das Gebiet der Gemeinde Swisttal bestellt
Johannes Brünker nahm das Amt wieder an
Swisttal. Der Swisttaler Landwirt Johannes Brünker ist seit zehn Jahren als Wildschadenschätzer tätig. Da die zweite Amtszeit abgelaufen war, wurde eine Verlängerung um weitere fünf Jahre notwendig. Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner nahm die Bestellung vor und bedankte sich bei Johannes Brünker für seinen Einsatz und die Bereitschaft, diese Tätigkeit für weitere fünf Jahre auszuüben. „Wir freuen uns, dass Herr Brünker erneut das Amt des Wildschadenschätzers angenommen hat“, sagte die Bürgermeisterin. Die Untere Jagdbehörde bestellt zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden Wildschadenschätzer. Die Verpflichtung des zum Wildschadensschätzer bestellten Johannes Brünker wurde stellvertretend für die Untere Jagdbehörde durch die Bürgermeisterin vorgenommen. Der Schätzer verpflichtet sich durch Handschlag, seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Wenn ein Wild- oder Jagdschaden der Gemeinde fristgerecht gemeldet wird, beraumt die Gemeinde einen Termin mit den Betroffenen an. Der Geschädigte und der zum Schadensersatz verpflichtete Jagdausübungsberechtigte sowie der Wildschadenschätzer treffen sich am Schadensort, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Unter Berücksichtigung der Verhandlungen stellt der Wildschadenschätzer den entstandenen Schaden fest und muss ein schriftliches Gutachten zu der Schätzung anfertigen. In dem Gutachten muss die Bezeichnung und Kulturart des beschädigten Grundstücks, die Wildart, die den Schaden verursacht hat, der Umfang des Schadens nach Flächengröße und Anteil der beschädigten Fläche sowie der Schadensbetrag angegeben werden. Die Gemeinde versucht dann, auf der Grundlage des Gutachtens und unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse, eine gütliche Einigung der Beteiligten zu erreichen. Falls keine Einigung gelingt, bleibt nur der Weg vor Gericht zu klagen.Für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die Gemeinde zuständig, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist. Wenn die Gemeinde Eigentümerin des geschädigten Grundstücks ist, ist die Aufsichtsbehörde der Gemeinde zuständig. Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden an Forstpflanzen bestellt die Untere Jagdbehörde Forstsachverständige als Schätzer. Wild- und Jagdschäden können bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Swisttal, Herrn Lethert, Tel. (0 22 55) 30 93 10, gemeldet werden.
Pressemitteilung
der Gemeinde Swisttal
