Politik | 16.03.2021

Gemeinderat Swisttal war sich nicht einig

Kanalnetz soll nicht an den Erftverband übertragen werden

SPD zeigt sich enttäuscht – Gemeinderat verlängert Zwei-Jahres-Frist für Bauleitplanverfahren „Robert-Koch-Straße“ in Odendorf

Swisttal. Die Gemeinde Swisttal wird ihr Kanalnetz nicht an den Erftverband übertragen, das beschloss der Gemeinderat mehrheitlich in seiner jüngsten Sitzung. 21 Ratsmitglieder stimmten gegen eine Übertragung, 13 waren dafür. Besonders SPD-Fraktionschef Joachim Euler zeigte sich enttäuscht, dass das Thema einfach „abgebügelt“ werde. „Die Untersuchung war keine echte Untersuchung, dem Erftverband ist keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden“, kritisierte er. Deshalb stimme seine Fraktion – genau wie Grüne – für den Verkauf.

Ohnehin war das Thema auf Antrag der SPD auf die Tagesordnung gesetzt worden, obwohl es dazu schon 1999 ein Gutachten gegeben hatte, das damals von einem Verkauf abriet. Gut 20 Jahre später wollten die Sozialdemokraten das Thema noch einmal im Lichte der jüngeren Entwicklung betrachten und das Für und Wider abwägen.

Die Gemeindeverwaltung hatte in ihrer Stellungnahme jedoch festgestellt, dass sie bei einer Übertragung einen wesentlichen Bereich abgebe, der kostendeckend arbeite und zusätzlich noch positive Wirkungen auf den Gesamthaushalt in der Größenordnung von einer halben Million Euro jährlich habe. Dieser wichtige Haushaltsbeitrag müsste bei einem Verkauf durch höhere Einnahmen in anderen Bereichen oder Einsparungen kompensiert werden. Dagegen würde ein Verkauf lediglich einmalig eine Ausgleichszahlung bewirken. Außerdem sei der für die Kanalisation zuständige Fachbereich gut aufgestellt und das Kanalnetz dank umfangreicher Sanierungen in den vergangenen Jahren in einem guten Zustand.

Ausgleichsflächen noch nicht gefunden

Bis Jahresende 2021 verlängerte der Gemeinderat die Zwei-Jahres-Frist für das Bauleitplanverfahren „Robert-Koch-Straße“ in Odendorf, die eigentlich am 31. März enden würde. Allerdings mit der Maßgabe, dass das Verfahren ohne Verzögerung von Seiten der Projektentwickler vorangetrieben werden müsse und die erforderlichen Gutachten sowie der Rechtsplan sach- und fachgerecht zu erarbeiten sei. Der Planungs- und Verkehrsausschuss hatte im März 2020 die vom Projektentwickler vorgeschlagenen Ausgleichsfläche in Queckenberg abgelehnt, weil die ökologischen Ausgleichsflächen grundsätzlich innerhalb der Gemeindegrenzen angelegt werden müssten.

Leider stünden aber im Gemeindegebiet keine gemeindeeigenen Grundstücke hierfür zur Verfügung, gab die Gemeindeverwaltung zu. Die Möglichkeit, Ökopunkte bei der „Stiftung Rheinische Kulturlandschaft“ zu erwerben, habe sich erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte ergeben, da die Stiftung gerade erst dabei sei, ein Ökokonto beim Rhein-Sieg-Kreis einzurichten und aufzubauen. Aufgrund der Kosten, für die der Projektträger in jedem Falle erneut in Vorleistung treten müsse, werde die Ausgleichsflächenthematik erneut auf die Tagesordnung des Planungs- und Verkehrsausschusses gesetzt.

JOST

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