Politik | 23.08.2017

Das Thema „Wiederkehrende Beiträge“ spaltet Erpel

Kein Empfehlungsbeschluss des Hauptausschuss hinsichtlich des WKB-Bürgerbegehren

Die von der SPD beantragte WKB-Einwohnerberatung könnte die Wogen der Empörung im Ort glätten

Erpel. Der Ärger über die in Erpel mit dem Grundsatzbeschluss im April 2016 eingeleitete Ablösung der sogenannten „Einmalbeiträge“ durch den „Wiederkehrenden Beitrag (WKB) für Verkehrsanlagen“ nimmt kein Ende. Nachdem der Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschusses vor knapp zwei Monaten wegen unklarer Formulierungen den Antrag der Bürgerinitiative (BI), ein Bürgerbegehren (BB) durchzuführen bei einer Neinstimme und einer Enthaltung abgelehnt hatte, stand auf der Sitzung des Hauptausschusses Anfang voriger Woche erneut ein entsprechender Antrag termingerecht auf der Tagesordnung, den die BI zusammen mit Verbandsbürgermeister Karsten Fehr aufgesetzt hatte. In diesem richtet sich die BI nicht gegen die WKB, sondern ausdrücklich nur gegen die Satzungen hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen und des Gemeindeanteils sowie der Verschonzeiten. Trotzdem entspann sich eine hitzige Debatte, in die sich auch einige der zahlreichen Zuschauer mit unerlaubten Zwischenrufen einschalteten, die nicht gerade zur Entspannung der Atmosphäre beitrugen.

„Wir werden verbale Attacken auf Ratsmitglieder nicht länger ungestraft hinnehmen. Ich bitte darum, die Arbeit des Rates fair zu beurteilen“, hatte Bürgermeisterin Cilly Adenauer die Sitzung eröffnet, während ihre Beigeordnete Gisela Stahl (CDU) konstatierte, dass die teils äußerst persönlichen Angriffe nichts mit der von der BI eingeforderten Demokratie zu tun hätten. Kein Ratsmitglied versuche sich durch die WKB zu bereichern, wies sie einen offensichtlich im Vorfeld geäußerten Vorwurf empört zurück.

„Ich habe kein Ratsmitglied persönlich angegriffen und werde das auch in Zukunft nicht tun. Ich kann aber nicht verstehen, warum hier mit aller Kraft versucht wird, ein BB zu verhindern. Wir laufen permanent gegen Windmühlen“, erwiderte der BI-Sprecher Adam Udich. Während die Gemeinde zunächst eine Anwaltskanzlei eingeschaltet habe, weil eine Stellungnahme des Kreises voraussichtlich wochenlang auf sich warten ließe, werde nun innerhalb von wenigen Tagen ein Schreiben der Kommunalaufsicht ins Feld geführt, in der im schönstem Beamtendeutsch „anhand des objektiven Empfängerhorizonts“ der Eindruck wiedergegeben wird „dass sich das BB, trotz des in der Fragestellung folgenden Verweises auf die Beschlussfassung der OG-Rates über die Modalitäten des WKB, auch auf die Frage erstreckt, ob der WKB überhaupt eingeführt werden soll.“ Außerdem sei ein BB über Abgabesätze nach der Gemeindeordnung nicht zulässig. Eben davon könne aber keine Rede sein, so der Rechtsanwalt. „In der Literatur gibt es nur zwei Stellungnahmen, die zu genau entgegengesetzten Ergebnissen kommen, ein rechtsverbindliches Urteil eines Verwaltungsgerichts zu diesem Thema liegt nicht vor. Allerdings haben andere Kommunen BB gegen Beschlüsse, die WKB einzuführen, zugelassen“, erinnerte er. Abschließend sprach Adam Udich die Möglichkeit an, einen Rats-Bürgerentscheid über die Einführung der WKB herbeizuführen. „Die BI kann Termingründen nur gegen die ungerechten Satzungen, durch die immer weniger Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden, ein BB beantragen, während Sie als Mandatsträger an keine Fristen gebunden sind“, so der BI-Sprecher.

Als Verunglimpfung bezeichnete der 1. Beigeordnete Heinrich Holkenbrink die Kritik an den Ratsmitgliedern, während sein Parteifreund Erwin Ott der BI vorwarf, mit falschen Aussagen Unterschriften für das BB gesammelt zu haben. „Es ist falsch, dass man sicher sein kann, nie mehr mit Beitragszahlungen für Straßenarbeiten zur Kasse gebeten zu werden, wenn man Einmalbeiträge gezahlt hat. Dagegen haben sie Glauben machen wollen, bei den WKB würden jedes Jahr Beiträge fällig. Dabei kann es durchaus sein, dass in einem Jahr keine Kosten anteilig in Rechnung gestellt werden“, stellte er richtig.

Monika Schlüter (FWG) legt Mandat nieder

Falsch informiert und übergangen, ja bewusst getäuscht fühlen sich die BI-Mitglieder. „Warum kann sich der Gemeinderat nicht eingestehen, dass es ein Fehler war, die Bürger nicht zu informieren“, fragte Monika Schlüter (FWG) ihre Kollegen, bevor sie trotz empörter Warnung anderer Mandatsträger sowie der Bürgermeisterin aus nichtöffentlicher Sitzung berichtete. Danach hatte der in der Unkeler Verwaltung für Beitragerhebungen zuständige Helmut Dommermuth dem Gemeinderat empfohlen, „nicht den Fehler von Vettelschoß zu machen und die Bürger vor dem Grundsatzbeschluss zu informieren.“ Im Gegensatz zu Erpel hatte diese Gemeinde auf der Linzer Höhe getan, woraufhin sich die Bürger Ende 2014 bei einer amtlichen Einwohnerbefragung zu den WKB klar für die althergebrachte Abrechnung per Einmalbeiträge ausgesprochen hatten. Nach diesem Verstoß gegen die Gemeindeordnung legte Monika Schlüter ihr Mandat als Ratsmitglied sofort nieder, woraufhin Cilly Adenauer sie aufforderte, den Sitzungstisch unverzüglich zu verlassen.

„Anders als Verbandsbürgermeister Karsten Fehr das beurteilt, ist für mich der Antrag der BI nicht einwandfrei“, so der stellvertretende CDU-Vorsitzende von Erpel, Hendrik Gerlach, der dafür plädierte, ohne Beschlussempfehlung durch den Hauptausschuss den Antrag der BI an die Fraktionen zu verweisen. Anders Jochen Wilsberg (SPD), der es als unglücklich bezeichnete, dass die Bürger vor einer Grundsatzentscheidung nicht umfassend informiert worden seien. Andererseits könne man aber auch die Informationen durch die verschiedenen Mitglieder der BI nicht als objektiv bezeichnen. „Da es uns wichtig ist, die Bürgerschaft intensiv zu beteiligen und uns ein Votum einzuholen, stellen wir den Antrag, die VG-Verwaltung zu beauftragen, eine Amtliche Einwohnerberatung zum Thema WKB zu formulieren. Dieser Antrag soll in Zusammenarbeit mit den Fraktionen des Gemeinderates und unter Einbeziehung der BI erfolgen“, so der Sozialdemokrat. Der Befragung soll zudem ein geordneter Informations- und Diskussionsprozess vorangehen. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Hauptausschusses, nicht nur diesen Antrag, sondern auch die Entscheidung über das BB in die Fraktionen zu verweisen. DL

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