Stellungnahme der FWG Grafschaft zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz
Keine endgültige Klarheit im Streit um die Ausschusssitze
Ringen. Hatte die FWG-Fraktion den Austritt Richard Horns und die Mitnahme seines Ratsmandates von Beginn an akzeptiert, so gingen die Auffassungen hinsichtlich der Verknüpfung der Ausschusssitze mit dem Ratsmandat zwischen der FWG-Fraktion auf der einen sowie dem Bürgermeister und der CDU auf der anderen Seite stark auseinander.
Trotz öffentlicher Drohkulisse der CDU und dem Vorwurf eines undemokratischen Verhaltens hatte sich die FWG-Fraktion nicht von der Herbeiführung einer richterlichen Klärung zur Besetzung der Ausschusssitze in den gemeindlichen Gremien abhalten lassen.
Das Gericht hat die Klage als zulässig anerkannt, sieht aber in seiner Beurteilung eine Unbegründetheit als gegeben an.
Dass die aufgeworfene Fragestellung jedoch bei Weitem nicht als einfach einzustufen ist, zeigt die Kammer des Verwaltungsgericht Koblenz mit ihrer Urteilsbegründung. Sie erkennt eine grundsätzliche Bedeutung der Frage an und eröffnet dazu bereits im Urteilsspruch den Weg für eine obergerichtliche Klärung.
Nach sorgfältiger Abwägung wird die Grafschafter FWG-Fraktion diesen Weg weiter beschreiten.
So steht am Ende des Weges, unabhängig davon wie die Entscheidung ausgeht, Rechtssicherheit für alle Stadt- und Gemeinderäte, wie mit den Ausschusssitzen bei Fraktionsausscheidern oder -wechslern zu verfahren ist.
Pressemitteilung der
FWG Grafschaft
