Politik | 29.10.2019

FWG St. Katharinen

Keine leichte Entscheidung

St. Katharinen. Mit nachdenklichen Gesichtern schritten die Mitglieder der FWG St. Katharinen am vergangenen Mittwoch zur Sitzung des Ortsgemeinderates.

Im Wesentlichen war über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hilkerscheid II“ zu entscheiden. Ein emotionsgeladenes Thema, wie sich schon im Vorfeld durch einige Pressemitteilungen zeigte. So suchten auch bereits im Sommer diesen Jahres Anwohner den Kontakt zur FWG und berichteten über Einwände gegen den Bebauungsplan. Zur Klärung dieser wurde ein entsprechender Antrag zur Tagesordnung seitens der Freien Wählergemeinschaft an die Ortsgemeinde gestellt. Aus dem man auch kein Geheimnis gemacht hat. Andersartige Darstellungen in der Sitzung verwunderten insoweit.

In Anbetracht der Vorgeschichte überraschte es dagegen nicht, dass aus der Beteiligung der Öffentlichkeit an den am 7. Mai 2019 beschlossenen Planentwurf nahezu 50 Einwände aus der Bevölkerung eingingen, die es ungeachtet des Antrages der FWG abzuwägen galt. Mit Sitzungsvorlage umfangreich aufbereitet wurden die Abwägungsvorschläge innerhalb der Freien Wählergemeinschaft lange und intensiv in der öffentlichen Fraktionssitzung am Vorabend diskutiert.

„Die Entscheidung ist keinem von uns leicht gefallen. Ganz im Gegenteil. Wir haben in der FWG keinen Fraktionszwang und somit musste jedes Ratsmitglied für sich persönlich jeden Punkt einzeln bewerten und sich entscheiden“, so Kristina Andrul, Fraktionssprecherin der FWG im Ortsgemeinderat.

Ausschlaggebend war letztlich, dass es nicht um die Schaffung von neuem Bauland ging, sondern um die Änderung und Weiterführung eines bereits seit 14 Jahren bestandskräftigen Bebauungsplanes. Auf Grundlage dessen konnten bereits Bauvorhaben realisiert werden.

Bei der Fortentwicklung des Bebauungsplans sind aufgrund Änderungen in den örtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel der zwischenzeitlich erfolgten Erdverkabelung der Hochspannungsfreileitung, Anpassungen vorzunehmen. Hierbei sind die Interessen im Hinblick auf einer optimalen Nutzung des Baugebietes unter gleichzeitiger Berücksichtigung des mit dem in 2005 in Form des ursprünglichen Bebauungsplanes entstandenen Vertrauensschutzes bei der inneren Erschließung des Baugebiets abzuwägen.

„Natürlich haben wir vollstes Verständnis für die Sorgen und Bedenken der Anwohner. Andererseits muss auch der hohen Baulandnachfrage in der Ortsgemeinde St. Katharinen Rechnung getragen werden. Die Möglichkeit der Realisierung von Bauvorhaben, dazu noch in zentraler Ortslage, stärkt auch die Attraktivität einer Gemeinde und kommt ihr zugute“, so Andrul weiter.

Der dadurch entstehende Interessenkonflikt lässt sich vermutlich nie ganz vermeiden. Aber es gilt, den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen einzuhalten, der nicht immer auf Anhieb nachvollziehbar erscheinen mag, aber gleichwohl zu beachten ist. Insoweit wünscht sich die FWG gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme für die jeweiligen Belange der Gemeinde an ihrer Fortentwicklung und den Individualinteressen der Bürger.

Die FWG setzt sich hierbei dafür ein, dass im Vorfeld der konkreten Planung die Bürger proaktiv und umfassend informiert werden.

Pressemitteilung

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