Politik | 13.02.2020

Karneval und Jugendschutz

KiJub informiert mit Broschüre

Neuwied. Die „tollen Tage“ stehen vor der Tür - mit Kappensitzungen, Tanzveranstaltungen und Umzügen. Das Jugendamt der Stadt Neuwied möchte daher alle Veranstalter und Gastronomen darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens nicht außer Kraft gesetzt sind.

„Speziell im Karneval kommt dem Thema Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung zu. Gerade Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen die entsprechenden Vorschriften berücksichtigen“, betont Bürgermeister Michael Mang. Er hebt hervor, dass die Sachlage in Neuwied bislang keinen großen Grund zur Sorge bietet. „Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen“, unterstreicht das Kinder- und Jugendbüro der Stadt. Viele Jugendliche wirken heute durch Kleidung oder Make-up häufig viel älter, als sie wirklich sind. Gleichzeitig gibt es Alkohol in Deutschland fast überall zu kaufen. Entsprechend einfach ist es für Jugendliche, an Bier und Schnaps zu kommen, auch wenn sie das Mindestalter noch nicht erreicht haben. Ausweiskontrollen bei jungen Leuten sollten daher beim Kauf alkoholischer Getränke selbstverständlich sein. Mit der Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ und dem Plakat „Jugendschutz. Wir kontrollieren das Alter!“ möchten der Jugendschutz der Stadt Neuwied Veranstaltern und Gastronomen wichtige Informationen und Antworten zum Jugend- und Jugendarbeitsschutzgesetz an die Hand geben und für einen maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ sorgen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass

- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet ist,

- in der Öffentlichkeit Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche weder abgegeben bzw. ihnen deren Verzehr gestattet werden darf,

- die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell nicht erlaubt ist, und

- Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch ihnen das Rauchen gestattet werden darf.

Weitere Infos gibt es beim Kinder- und Jugendbüro der Stadt Neuwied, Heddesdorfer Straße 33-35; Ansprechpartnerin ist Tanja Buchmann, Telefon 02631 802 172, E-Mail: tanja.buchmann@neuwied.de.

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