Politik | 25.05.2016

Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg

Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?

Bonn. In den nächsten Wochen erreichen viele Jugendliche ihren Schul- oder Ausbildungsabschluss. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (zum Beispiel Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht ein Nachweis über den Ausbildungs- oder Studienbeginn an die Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, 50574 Köln. Sören Haack, Leiter der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, erklärt, dass das frühzeitige Einsenden der Nachweise allen Beteiligten hilft: „Die Nachweise können so schon vor der Urlaubsphase durch die Mitarbeiter der Familienkasse bearbeitet werden. Für die Kunden heißt das, dass Zahlungsausfälle weitestgehend vermieden werden - wenn die vorhandenen Nachweise zeitnah zugeschickt werden.“

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung.

Eltern können sich auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Service-Rufnummer (08 00) 4 55 55 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag) oder der Service-Rufnummer (08 00) 4 55 55 33 (Zahlungstermine) zu erreichen. Weitere Informationen: www.familienkasse.de.

Pressemitteilung der

Agentur für Arbeit

Bonn/Rhein-Sieg

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