Dr. Horst Knopp, AfD-Direktkandidat im Wahlkreis 12, Mayen
Knopp begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Region. Dr. Horst Knopp begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, in dem der VGH feststellt, dass die Landesregierung im Bereich der kommunalen Finanzausstattung seit 2007 verfassungswidrig handelt.
Die Finanzierung der Kommunen durch das Land orientiere sich nicht am konkreten Bedarf der Kommunen. Damit aber werde die in der Verfassung festgelegte kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt.
Die Folgen für die Kommunen sind verheerend. Die rheinland-pfälzischen Kommunen tragen im Bundesvergleich die zweithöchste Schuldenlast aller Bundesländer. Der Landesrechnungshof RLP hatte in seinem Kommunalbericht 2020 einen erheblichen Investitionsstau, allein an kommunalen Straßen und Brücken, im Umfang von zwei Mrd. Euro diagnostiziert.
„Die Verantwortung für dieses verfassungswidrige Handeln tragen die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, denen parteipolitisch motivierte Prestigeprojekte immer wichtiger waren als die Erhaltung der Substanz in Schulen, Straßen und der übrigen Infrastruktur vor Ort“ so Dr. Knopp. Und weiter, „Wenn sie heute im Maifeld oder in der Vordereifel über Schlaglochpisten wie die L 52 fahren, oder wenn ihre Kinder in heruntergekommenen Schulen sitzen, dann wissen Sie jetzt, wer dafür die Verantwortung trägt“!
Der Kommunale Finanzausgleich muss unverzüglich um 400 Mio. Euro /Jahr angehoben werden und es muss ein überzeugendes Konzept zur Entschuldung der Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden, um die Folgen dreizehnjähriger Verfassungswidrigkeit zu beseitigen.
„Dafür werde ich mich als überzeugter Kommunalpolitiker mit aller Energie als Ihr Interessenvertreter für den WK12 in Mainz einsetzen“ so Dr. Knopp abschließend.
Pressemitteilung von
Dr. Horst Knopp,
AfD-Direktkandidat im
Wahlkreis 12, Mayen
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