SPD: Finanzierung des Wiederaufbaus muss dauerhaft gesichert bleiben
Kreistag appelliert an den Bund
Kreis Ahrweiler. Der Kreistag Ahrweiler hat in einer einstimmig verabschiedeten Resolution an die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert, eine dauerhafte Finanzierung des Wiederaufbaus im Ahrtal dauerhaft sicherzustellen. In dem von SPD-Fraktionssprecher Christoph Schmitt eingebrachten und durch die Fraktionen von CDU, FWG und FDP unterstützten Text heißt es: „Der Kreistag Ahrweiler fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, durch geeignete Maßnahmen zeitnah sicher zu stellen, dass der Wiederaufbau aus Bundesmitteln in dem von der Flutkatastrophe betroffenen Ahrtal dauerhaft finanziert ist.“ Dieser Forderung schlossen sich in der Sitzung auch die übrigen Mitglieder des Kreistages und Landrätin Weigand an.
„Es ist uns außerordentlich wichtig deutlich zu machen, dass die Folgen der Katastrophe noch lange nicht bewältigt sind. Die Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserer Region benötigen für den Wiederaufbau weiterhin die finanzielle Unterstützung des Bundes und erwarten zu Recht, dass die nach der Flutkatastrophe 2021 gemachten Zusagen eingehalten werden“, betonte Christoph Schmitt. Die SPD-Kreistagsfraktion sei außerordentlich dankbar, dass der Kreistag in dieser elementaren Frage parteiübergreifend zusammenstehe und eine klare und unmissverständliche gemeinsame Position formuliert habe. „Eine solche Einigkeit würden wir uns auch in Land und Bund wünschen.“
In der Sitzung des Kreistages zugeschaltet war aus Mainz der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling. Auch er betonte, dass die dauerhafte Finanzierung des Wiederaufbaus im Ahrtal sichergestellt sein müsse. Darum haben sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die gesamte Landesregierung bei der Bundesregierung intensiv um eine Lösung bemüht. „Der jüngste Beschluss des Deutschen Bundestages zum Nachtragshaushalt 2023 und die neuerliche Bestätigung von Bundeskanzler Olaf Scholz gegenüber der Ministerpräsidentin, dass die finanziellen Zusagen des Bundes Bestand haben, sind außerordentlich wichtig“, so Ebling. Der Minister betonte: „Die Finanzierung des Wiederaufbaus im Ahrtal ist gesichert.“
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15.11.2023 geurteilt, dass die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds auf Bundesebene mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen für den Bund. Auch fast alle Landeshaushalte und mindestens mittelbar viele kommunale Haushalte sind von den Auswirkungen des Urteils betroffen.
Die flutbetroffenen Kommunen im Ahrtal sind in ganz besonderem Maße von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes betroffen, da auch die Finanzierung des Wiederaufbaus aus den Mitteln des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ für die vom Hochwasser betroffenen Regionen zunächst unklar war. Das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ dient der Leistung von Hilfen in den im Juli 2021 von Starkregenfällen und Hochwasser betroffenen Ländern, im Land Rheinland-Pfalz insbesondere der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur im Ahrtal. Es wird durch den Bund und alle Bundesländer gemeinsam finanziert. Aus diesem Grund ist es für den Fortgang des Wiederaufbaus und die Zahlung von Aufbauhilfen elementar, dass die Finanzierung durch den Bund auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesichert bleibt.
Pressemitteilung der
SPD-Kreistagsfraktion Ahrweiler
