FWG für weitere Reduzierung des Verkehrslärms in Weißenthurm
Lärmsituation verbessern und Sicherheit erhöhen
Weißenthurm. Nicht nur der Bahnlärm, sondern auch der Straßenverkehrslärm ist für Weißenthurm eine große Belastung. Ein Weg zur Lärmreduktion, aber auch zur Gefahrenabwehr, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Weißenthurmer Hauptstraße zwischen Annastraße und Gartenstraße. Da der Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h zur Gefahrenabwehr abgelehnt hat, soll aktuell - mittlerweile seit zwei Jahren - geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme angeordnet werden kann. Um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen, hatten die Gremien der Stadt Weißenthurm auf Antrag der CDU einstimmig finanzielle Mittel für ein Rechtsgutachten in den Haushalt eingestellt, mit dem die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den LBM geprüft werden sollen.
Der Lärm, der durch den Verkehr auf der Rheinbrücke verursacht wird, ist für viele Weißenthurmer allerdings eine ähnliche Belastung. Darüber hinaus liegt auch hier eine besondere Gefährdung vor, da Traktoren und Mopeds, die über die Rheinbrücke wollen, mit geringer Geschwindigkeit auf der rechten Spur unterwegs sind. Immerhin konnte nach langem Kampf vor allem durch Landrat Dr. Alexander Saftig erreicht werden, dass zumindest auf der Weißenthurmer Seite eine halbherzige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h eingerichtet wurde.
Aus Sicht der FWG Weißenthurm ist das noch zu wenig. Eine weitere Absenkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Rheinbrücke und eine konsequente beidseitige Beschilderung könnte die Lärmsituation verbessern und die Sicherheit erhöhen. Darüber hinaus könnte auch der bauliche Lärmschutz auf der Rheinbrücke verbessert werden. Hierfür wird sich die FWG Weißenthurm weiter einsetzen und hofft, dafür bei den übrigen Fraktionen im Weißenthurmer Stadtrat Unterstützung zu finden.
Pressemitteilung der
FWG Weißenthurm
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