Politik | 04.11.2019

Jugendschutz an Karneval im Landkreis Neuwied

Landrat Hallerbach: Vorbildfunktion ist wichtiger Faktor in der Karnevalszeit

Kreis Neuwied. Fastnacht, Fasching, Karneval. Unter vielen Namen ist die närrische Zeit traditionell gepflegtes Brauchtum. Das Kreisjugendamt Neuwied appelliert daher passend zum bevorstehenden 11.11. an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten sowie Kindern und Jugendlichen einen vernünftigen Umgang mit Alkohol vorzuleben. Landrat Achim Hallerbach, zugleich auch Jugendamtsdezernent, appelliert: „Eltern, Verwandte, Freunde und Bekannte sollten immer Vorbild sein und zeigen, dass närrische Hochstimmung und missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht zusammengehören. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen „Nein“ sagen können.“

Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung dazu. Jedoch ist in der Karnevalszeit der Alkoholmissbrauch leider besonders unter Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Alkoholmissbrauch und Alkoholexzesse setzen oft der guten und „lockeren“ Stimmung ein schnelles Ende.

„Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Biermixgetränke in einem verantwortungsvollen Umfang konsumieren. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und insbesondere auch „Alcopops“ (mit Branntwein gemischte Mixgetränke) dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Zudem ist festzuhalten, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen dürfen“, betont Hallerbach.

Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern.

„Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte ein Anliegen aller Beteiligten sein. Helfen Sie mit, die Gesundheit der Heranwachsenden zu schützen und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz!“, erklärt Kreisjugendpfleger Franlin Toma.

Und seine Kollegin Lena Schmuck ergänzt: „An dieser Stelle soll natürlich auch hervorgehoben werden, dass sich in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Instanzen in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes in der Karnevalszeit positiv weiter entwickelt hat. So können beispielsweise mehr alkoholfreie Angebote und Räume für Kinder und Jugendliche in der Karnevalszeit, gute Ansätze sein, um den Jugendschutz erfolgreich umzusetzen“.

Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen zum Thema Jugendschutz und stellt Exemplare des Jugendschutzgesetzes zur Verfügung. Ein Informationsflyer zum „Thema Karneval und Jugendschutz“ kann unter www.kreis-neuwied.de abgerufen werden. Weitere Infos zum Thema gibt es bei der Kreisjugendpflege Neuwied: Franlin Toma und Lena Schmuck (Jugendarbeit und Jugendschutz), Tel. (0 26 31) 80 34 42 und 80 36 21, Mail: jugendarbeit@kreis-neuwied.de.

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