Politik | 12.04.2017

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wachtberg

Landtagswahl Nordrhein-Westfalen

Am Sonntag, 14. Mai - Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Wachtberg. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Gemeinde Wachtberg werden in der Zeit von Montag, 24. bis Freitag, 28. April während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, zusätzlich Montag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr) im Rathaus (Zimmer 19), Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens bis Freitag, 28. April, 12 Uhr, bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens Sonntag, 23. April eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Wahlschein - Stimmabgabe/Briefwahl

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 027 Rhein-Sieg-Kreis III durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Bürgermeisterin absenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, Sonntag, 14. Mai, bis 18 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen im Wachtberger Rathaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros (Zimmer 19, Tel. (02 28) 95 44 - 1 26 und 95 44 - 1 63 gerne zur Verfügung.

Weitere Infos sind auch auf www.wachtberg.de abrufbar.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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