Politik | 02.08.2017

Rhein-Sieg-Kreis informiert

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

für Kinder und Jugendliche schon jetzt beantragen

Rhein-Sieg-Kreis. „Zum 1. August können Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie z.B. Hefte, Stifte und Taschenrechner eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten“, informiert Stephan Liermann, Leiter des Sozialamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Wer SGB II-Leistungen (Hartz IV), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt diese Leistung für den Schulbedarf automatisch zum 1. August ausgezahlt. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen hierfür jedoch einen Antrag stellen. Diese Leistungen sollten rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres beantragt werden. Ansprechpartner sind die Städte und Gemeinden des Wohnortes.

Neben diesen Leistungen für den Schulbedarf bietet das Bildungs- und Teilhabepaket weitere Möglichkeiten der Unterstützung: So können auch Leistungen für Klassenfahrten und Tagesausflüge, Lernförderung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschulen, Ferienfreizeiten) in Anspruch genommen werden. Für alle diese Unterstützungen ist jedoch ein Antrag erforderlich, der von Empfängerinnen und Empfänger von SGB II - Leistungen (Hartz IV) beim jobcenter und von allen übrigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher bei den Städten und Gemeinden des Wohnortes gestellt werden muss.

Weitere Informationen sind zusammengestellt unter www.rhein-sieg-kreis.de/bildungsundteilhabepaket.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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