Leserbrief zum Angriff auf das AfD - Büro
„Linke Spinner“ oder „bürgerliche Sachbeschädigung“?
Der Anschlag auf das AfD-Büro in Feldkirchen ist auf keinen Fall, sollte es eine „politische“ Motivation gegeben haben, eine Meinungsäußerung, sondern eine Straftat. Sachbeschädigung darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Das ist bestimmt nicht der richtige Weg im politischen Meinungskampf in der Demokratie. Diese Straftat ist deswegen ohne Wenn und Aber politisch zu verurteilen. Die AfD ist indes die Partei, deren Markenkern es ist, komplexe Probleme unterkomplex zu beantworten. Damit sind die Hindernisse auch für den schlichten Sachbeschädiger doch überwindbar, das eigene Gehirn anzustrengen und sich mit dieser Partei argumentativ auseinanderzusetzen. Der Begriff der bürgerlichen Partei und des bürgerlichen Lagers wurde und wird mitunter auch heute noch als Kampfbegriff gegen die politische Linke gebraucht, um diese auszugrenzen. CDU, FDP und FWG grenzen sich ja gerne von der Linken ab, indem sie ihre eigene Politik als frei von „Ideologie“ bezeichnen. Die Polizei hat der Darstellung der AfD, es sei ein „Sprengstoffanschlag“ gewesen, widersprochen und zum Ausdruck gebracht, es habe sich wohl um Böller oder andere Silvesterfeuerwerkskörper gehandelt. Wenn es sich herausstellten sollte, der oder die Täter seien überhaupt keine sich für links haltenden Spinner gewesen, hätten wir es somit folgerichtig mit einer „ideologiefreien und bürgerlichen“ Sachbeschädigung zu tun.
Siegfried Kowallek, Neuwied
„Linke Spinner“ oder „bürgerliche Sachbeschädigung“? ---- Diese Überschrift suggeriert, im Gegensatz zum späteren Text, dass es eine Art der Widerstandes sei gegen politisch Andersdenkende mit Mittel der Gewalt vorzugehen, Bedenkenswert in einer Zeit wo Menschen vielfach nur die Überschriften lesen! Im Kontext ist diese Straftat als „Sprengstoffanschlag“ genannt, in Zeiten wo Innenstädte mit Feuerwerksverbot nach dem Sprengstoffgesetz belegt werden, nicht verwunderlich! Weiterhin kam es, um Silvester, in vielen Teilen Deutschlands zu Übergriffen von Linksradikalen, die (verbotene) Webseite Indymedia suhlte sich in Bekennerschreiben. Genannt werden sollen hier nur gewaltsamen Auseinandersetzungen in Leipzig (wo der Staatsanwalt auf „versuchter Mord“, gegen einen, durch Not-OP geretteten, Polizeibeamten, plädiert ) oder der (zweite erfolgreiche!) Brandanschlag auf das Fahrzeug, sowie die offenen Morddrohungen, gegen den Journalisten Gunnar Schupelius. Wehret den Anfängen!