DGB Neuwied fordert zügige Umsetzung der Istanbul-Konvention
Mehr Frauenhausplätze und sichere Finanzierung von Frauenhäusern
Kreis Neuwied. „Wir fordern endlich einen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern! Es muss Schluss sein mit der finanziellen Unsicherheit und es muss endlich genügend Plätze geben!“, betont Alexandra Eidenberg anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, der jährlich am 25. November stattfindet.
Die Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Neuwied greift damit eine Forderung des Deutschen Gewerkschaft Bundes DGB auf, der in diesem Jahr die Politik auf allen Ebenen dazu aufruft, die Istanbul-Konvention zügig umzusetzen. Seit 2018 ist das Übereinkommen des Europäischen Rates zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft.
Für viele Frauen ist ihr Zuhause kein sicherer Ort: jede dritte Frau ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Jede vierte Frau kennt Gewalt durch ihren aktuellen oder durch frühere Partner. Bundesweit gibt es, wenn man die Vorgaben der Konvention zugrunde legt, statt der benötigten 21.000 Frauenhausplätze nur 7.000. Es fehlen also insgesamt 14.000 Plätze für Frauen und ihre Kinder, was eine dramatische Versorgungslücke bedeutet.
Im Kreis Neuwied mit 180.000 Einwohnern und Einwohnerinnen gibt es keinen einzigen Frauenhausplatz. Frauen, die häuslicher Gewalt entfliehen wollen, müssen sich an die Frauenhäuser in Mayen-Koblenz, Ahrweiler oder Koblenz wenden sowie an das Frauenhaus im Westerwaldkreis.
In allen vier Häusern zusammen stehen 25 Plätze zur Verfügung. In den Landkreisen Rhein-Lahn, Cochem-Zell und Altenkirchen gibt es ebenfalls keine Anlaufstelle vor Ort. Für das nördliche Rheinland-Pfalz mit insgesamt 1.156.000 Einwohner*innen stehen statt der nach der Istanbuler Konvention nötigen 115 Plätzen damit weniger als ein Viertel zur Verfügung. „Wir fordern den Landkreis erneut auf, entsprechend ein Frauenhaus im Landkreis zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Frauen und Kinder einen sicheren Zufluchtsort haben.“ bekräftigt Eidenberg.
Der DGB fordert konkret: Gesetzlich verankerten Anspruch auf verlässliche Finanzierung; Garantiertes Recht auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt; Bundesweit einheitliche Standards für bedarfsgerechte Unterstützungsangebote; Gesicherten Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Schutzeinrichtungen; Durchgehende Erreichbarkeit relevanter Behörden (Justiz, Jugendamt, Ausländer- und Migrationsbehörden).
