Politik | 25.07.2017, 16:17 Uhr

Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.

NRW Landesregierung verschlechtert Situation für Mieter massiv

Rhein-Sieg-Kreis. Bernhard von Grünberg, Vorsitzender und Folke große Deters, Vorstandsmitglied des Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.: „Die Koalition aus CDU und FDP in NRW lebt offensichtlich in einer anderen Welt. Aus ihrer Koalitionsvereinbarung muss man schließen, dass es in NRW keinen „erhöhten Wohnungsbedarf“ gibt und deswegen alle Sondervorschriften des Bundes für diese Gebiete nicht gelten sollen.

Für Bonn und den Rhein-Sieg Kreis hat dies schlimme Auswirkungen.

Die Koalition stärkt vor allem die Rechte und Möglichkeiten unseriöser Vermieter.“

„Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“

Der Bund, das heißt die Regierung, die von der SPD und der CDU getragen wird, hat Vorschriften zum Mietrecht und zur Regelung auf dem Wohnungsmarkt erlassen, die in „Gebieten mit erhöhten Wohnungsbedarf“ spezielle Regelungen beinhalten sollten.

Die neue Landesregierung will jetzt offensichtlich nicht wahrhaben, dass es solche Gebiete in NRW überhaupt gibt, obwohl diese Gebiete durch sachverständige Institute und auf entsprechender Datengrundlage bestimmt worden sind. Bisher gehörten Bonn und der Rhein-Sieg Kreis in die Kategorie „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“.

Nach Auffassung der neuen CDU/FDP Koalition dürfen die Mieten jetzt um 20 statt 15 Prozent alle drei Jahre steigen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete (Kappungsgrenzenverordnung).

Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung kann der neue Eigentümer schon nach drei und nicht erst nach acht Jahren Eigenbedarf geltend machen und den Mietern kündigen (Kündigungssperrfristverordnung).

Eine Zweckentfremdungsverordnung darf es nicht mehr geben. Das heißt, jeder Vermieter kann Wohnungen leer stehen lassen, Wohnungen zum Beispiel in Büroraum umwandeln, kurzfristige Mietverträge wie in einem Hotel (Kurzurlaubswohnungen, Wohnungen für Patientenaufenthalte) vereinbaren.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll überprüft werden. Das heißt, der Vermieter darf die Wohnung vernachlässigen, überbelegen et cetera und damit sehr viel mehr Geld verdienen, als dies bei seriösen Vermieter üblich ist.

Die „Mietpreisbremse“ soll überhaupt in NRW nicht mehr gelten.

Das heißt, Neuvermietungsmieten können unbegrenzt steigen. Sie führen dann bei der Fortschreibung von Mietspiegeln zu drastischen Erhöhungsmöglichkeiten für alle Mieter. Bernhard von Grünberg: „Mir ist es völlig unverständlich, dass die neue Regierungskoalition damit die Politik der Bundesregierung konterkariert. Auch die „Mietpreisbremse“ war in der Bundestagswahl Wunsch der Kanzlerin Angela Merkel. Der Mieterbund und sicherlich auch seine Mitglieder fühlen sich betrogen. Die jetzt beschlossenen radikalen Veränderungen waren nicht Gegenstand des Wahlkampfes in NRW, sodass sich die Wählerinnen und Wähler auch nicht hieran orientieren konnten.

Was bedeutet das für den Rhein-Sieg-Kreis?

Für den Rhein-Sieg Kreis erklärt Vorstandsmitglied Folke große Deters: „Weitere Mieterhöhungsmöglichkeiten um fünf Prozent gibt es dann in Alfter, Bad Honnef, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf.

Bei der Kündigungssperrfristverordnung können in Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Siegburg und Wachtberg bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Mieter bereits nach drei Jahren statt nach acht Jahren gekündigt werden.

Beim Wegfall der Mietpreisbremse können bei Neuvermietungen in Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf die Vermieter mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete an Miete verlangen.

Pressemitteilung des

Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.

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