Politik | 16.02.2021

CDU GV Altenahr

Neubau bzw. neuhergerichtete Wagen werden gefördert

Kreisförderung für den Neubau bzw. Umbau von Winzerfest- oder Karnevalswagen

Altenahr. Der CDU GV Altenahr begrüßt die Fortsetzung der Kreisförderung für den Neubau bzw. Umbau von Winzerfest- oder Karnevalswagen

Der Kreis- und Umweltausschuss des Kreises hat einstimmig mit einer Stimme Enthaltung für den Neubau bzw. den Umbau von Festwagen einen Zuschuss gem. Punkt I.1 der Förderungsrichtlinie beschlossen. Für den Neubau oder Umbau von Karnevals -oder Winzerfestwagen wird ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro gezahlt (auch Eigenleistungen möglich 15 Euro /Std),. Eine Förderung ist für den gleichen Wagen alle fünf Jahre möglich.

Sofern ein kompletter Wagen neu gebaut oder von Grund auf neu hergerichtet wird, wird dies in der Regel als Baumaßnahme/Investition (Neubau, Umbau, Sanierung vereinseigener Anlagen) nach Punkt I.1 der Förderrichtlinie gefördert.

Ein bloßer Umbau der Aufbauten und Dekoration, z.B. zur Anpassung an das neue Motto oder individuelle Aufbauten auf einem Wagen nur für die aktuelle Session bzw. Veranstaltung werden nicht als Baumaßnahme gefördert.

Auch das Anmieten oder ‚Leasen‘ eines Festwagens für die Verwendung in der aktuellen Session wird nicht als Baumaßnahme oder Geräteanschaffung gefördert, da hier die Nachhaltigkeit fehlt und keine wesentlichen Eigenleistungen erbracht werden

Hintergrund:

Im Erlass vom 22.10.2018 hat das Ministerium festgelegt, unter welchen Ausnahmen Anhänger bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen zur Beförderung von Personen benutzt werden dürfen. Unter anderem wurde eine Betriebserlaubnis erforderlich, über die die ganz überwiegende Mehrheit der benutzten Anhänger nicht verfügte. Um diese notwendige Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen die Festwagen TÜV-konform umgebaut oder komplett neu errichtet werden. Ansonsten ist eine Teilnahme an Karnevals- und Festumzügen nicht möglich.

Pressemitteilung der

CDU GV Altenahr

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