Dr. Tanja Machalet, MdB, begrüßt die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages

„Neues Wahlrecht - der Bundestag wird arbeitsfähiger“

„Neues Wahlrecht - der Bundestag wird arbeitsfähiger“

Dr. Tanja Machalet, MdB (SPD). Copyright: photothek.net

20.03.2023 - 11:47

Kreis Westerwald. Zur Reform des Wahlrechts durch die Ampelkoalition stellt die Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet fest: „In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Das lag vor allem an den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten. Deshalb schaffen wir die jetzt ab!“.

Letztlich sei es zwischen allen Parteien im Deutschen Bundestag unstrittig, dass das Parlament zu groß ist, wie Tanja Machalet unterstreicht: „Durch die Regelungen für Überhang- und Ausgleichsmandate hat der Bundestag derzeit 138 Abgeordnete mehr als vom Gesetz her eigentlich vorgesehen.“ Das wirkt sich nicht immer positiv auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments aus und wird daher von den Bürgerinnen und Bürgern auch zu Recht kritisiert.

Die entscheidende Stimme für die Zusammensetzung des Bundestages ist nach dem Wahlrecht die Zweitstimme. Sie legt die Größen- und Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest. Das entsprechende Wahlergebnis konnte aber bisher nur korrekt abgebildet werden, wenn entstandene Überhangmandate bei einzelnen Parteien durch entsprechende Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien ausgeglichen wurden, um Verzerrungen des Wählerwillens zu vermeiden. Zudem gibt es bisher die sogenannte Grundmandatsklausel, die zu weiteren Stimmwertungleichheiten führt. Sie erlaubt es, Parteien in Fraktionsstärke in den Bundestag einzuziehen, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen, aber dennoch bundesweit mindestens drei Direktmandate erringen konnten.

Die Abgeordnete Tanja Machalet betont daher: „Diese Klausel schaffen wir neben den Überhangmandaten ebenfalls ab. Daher werden im zukünftigen Bundestag nur noch die Parteien vertreten sein, die von den Wählerinnen und Wählern mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen gewählt worden sind.“

Gleichzeitig bleibt die Zahl der 299 Direktwahlkreise erhalten. Durch die Festsetzung einer festen Anzahl von 630 Sitzen werden so auch in Zukunft alle Wahlkreise im Deutschen Bundestag durch mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten sein. Die gleichmäßige regionale Verteilung der Abgeordneten über das gesamte Land wird damit sichergestellt, unterstreicht Machalet.

„Eine Verringerung der Wahlkreisanzahl und damit eine flächenmäßige Vergrößerung der Wahlkreise hätte dagegen zur Folge, dass die Distanz zwischen Wählenden und Abgeordneten vergrößert würde“, ist Tanja Machalet überzeugt. „Die Stimme des ländlichen Raumes im Deutschen Bundestag wird deshalb durch die Wahlrechtsreform gestärkt.“

Pressemitteilung

Dr. Tanja Machalet, MdB (SPD)

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