Politik | 26.11.2015

CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

Neuregelung des Feuerschutzrechtes NRW

CDU beantragt Informationen zu Beratungen im Landtag

Rhein-Sieg-Kreis. Die CDU-Kreistagsfraktion hat Informationen zur Neuregelung des Feuerschutzrechtes NRW beantragt. Im Landtag wird derzeit über das BHKG (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes) beraten, welches die Tätigkeit unter anderem der Feuerwehren regelt. „Damit wir auch hier im Kreis informiert sind und die Feuerwehren vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen können, ist es für uns wichtig zu erfahren, was derzeit auf Landesebene diskutiert und beschlossen wird“, betont Michael Söllheim, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Rettungswesen und Katastrophenschutz. So enthält ein Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion unter anderem die Pflicht für die Kreise, erweiterte Katastrophenschutzpläne zu erstellen und diese regelmäßig zu überarbeiten. Michael Söllheim: „An diesem Beispiel sieht man gut, dass die Kreise gerade im Bereich des Katastrophenschutzes und bei Großschadenslagen eine wichtige Koordinierungsfunktion wahrnehmen können und sollen.“ Söllheim sagte weiter, besonders freue man sich auch, dass die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf die Gründung von sogenannten Kinderfeuerwehren ermögliche. So könnten Kinder bereits ab einem Alter von zehn Jahren an die Tätigkeiten und Aufgaben der Feuerwehren herangeführt werden - natürlich ohne dass sie bei Einsätzen tätig würden. Dies könne ein Baustein sein, um ausreichenden Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten, was vielerorts schwierig geworden sei. Schade sei nur, dass Rot-Grün noch 2012 einen entsprechenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion abgelehnt habe, sonst wäre man schon weiter.Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

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