Politik | 08.06.2022

Verbandsgemeinde Unkel zur wkB-Satzung der Stadt Unkel

OVG stoppt wkB- Normenkontrollverfahren

Unkel. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat den Normenkontrollantrag der Verbandsgemeinde (VG) Unkel, der die Satzung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (wkB) der Stadt Unkel überprüfen sollte, für unzulässig erklärt. VG-Bürgermeister Karsten Fehr und der Unkeler Stadtbürgermeister Gerhard Hausen bedauern diese Entscheidung, die im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Gerichts stehe. Zwar sind beide Bürgermeister davon überzeugt, dass die Abrechnungseinheiten zutreffend gebildet und die entsprechenden Satzungen rechtmäßig seien. Dennoch hätte nach Auffassung von Fehr und Hausen eine entsprechende Bestätigung des Gerichts für mehr Rechtssicherheit bei den Bürgern gesorgt.

Um bei der Einführung des wkB in der Stadt Unkel und insbesondere bei der Bildung der Abrechnungsgebiete auf „Nummer sicher“ zu gehen, hatte die VG Unkel in enger Absprache mit der Stadt Unkel im Oktober letzten Jahres einen Normenkontrollantrag bei dem OVG Rheinland-Pfalz eingereicht. Hierdurch sollte die Satzung der Stadt Unkel über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen gerichtlich überprüft werden. Ein bisher nicht unübliches Verfahren, welches eine zügige gerichtliche Klärung herbeiführen und den Bürgern den Gang zum Gericht ersparen kann. Soweit ersichtlich, wurde die Zulässigkeit dieser Verfahren bisher noch von keinem Gericht beanstandet. Nun hat das OVG Rheinland-Pfalz seine bisherige Rechtsprechung jedoch ausdrücklich aufgegeben (Urteil vom 10.05.2022, Az.: 6 C 11276/21.OVG) und den entsprechenden Normenkontrollantrag der VG Unkel als unzulässig eingestuft. Die rechtliche Überprüfung z.B. einer Abrechnungseinheit wird nunmehr auf die Bürgermeister, Ortsbürgermeister und die Aufsichtsbehörden verlagert. Bürger können die Satzung natürlich nach wie vor angreifen und vor dem OVG überprüfen lassen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Bei den in Rheinland-Pfalz verpflichtend eingeführten wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen gibt es regelmäßig Diskussionen um die Abrechnungsgebiete. Es kam in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beanstandungen durch die Rechtsprechung, weil Gemeinden ihre Abrechnungsgebiete zu großzügig zusammengefasst hatten, anstatt sie in kleinere Abrechnungseinheiten aufzuteilen. Dementsprechend hatte die Ortsgemeinde Erpel gemeinsam mit der Verbandsgemeinde (VG) Unkel für die Einführung des wkB in der Ortsgemeinde Erpel mit der Ortslage Erpel und dem Ortsteil Orsberg zwei Abrechnungseinheiten gebildet. Diese Aufteilung wurde im letzten Jahr durch das VG Koblenz und das OVG Rheinland-Pfalz beanstandet und stattdessen wurde eine Zusammenfassung des ganzen Ortes durch die Rechtsprechung befohlen – dies war auch nach Einschätzung des Gemeinde- und Städtebundes so noch nie entschieden worden. Auch wenn dort gemutmaßt wurde, dass es sich um einen „Ausrutscher“ handeln könne, so ist diese Rechtsprechung jedoch für die Ortsgemeinde Erpel und die VG Unkel verpflichtend.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Unkel

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Rund ums Haus
Essen auf Rädern
Innovatives rund um Andernach
Koblenz blüht 2026
Imageanzeige Dauerauftrag 04/2026
SB Standesamt
PR-Anzeige
Dauerauftrag 2026
Ostergrußanzeige
Empfohlene Artikel
Petra Schneider. Foto: privat
27

Kreis Ahrweiler. Am 23. April 2026 ist es wieder so weit: Der bundesweite Girls‘ Day/Boys‘ Day bietet jungen Menschen die Gelegenheit, spannende Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu erhalten. Auch die CDU-Landtagsfraktion beteiligt sich erneut an diesem Aktionstag und lädt Schülerinnen und Schüler ein, einen Blick hinter die Kulissen der Landespolitik zu werfen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
292

Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:

Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke

Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:

Weiterlesen

14

Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus

Neuer Schub für die Elektromobilität

Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.

Weiterlesen

25

Allgemeine Berichte

Ortsübliche Bekanntmachung

Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Dauerauftrag
Holz Loth-Entsorgung
Kreishandwerkerschaft
Anzeige "Rund ums Haus"
Fahrer gesucht (m/w/d)
Innovatives rund um Andernach
Anlagenmechaniker
Tag der offenen Tür
First Friday Anzeige März
Innovatives rund um Andernach
Rund ums Haus
Anzeigenauftrag FMP-1P9L0-AD-351131
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Unterstützeranzeige
Unterstützeranzeige
Stellenanzeige Personalreferent/in
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in