Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Wachtberg. Am 21. Februar 2024 ist mit der Offenlage des Entwurfs einer Lärmaktionsplanung für Wachtberg die nächste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu gestartet.
Der Entwurf kann bis einschließlich 22. März 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de (siehe unter Amtliche Bekanntmachungen) bzw. im Beteiligungsportal NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Wbg/beteiligung/themen/1005745 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die genannten Unterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus, Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss (Zimmer 111), während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Diese sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02 28/95 44-1 53 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Während der Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können per E-Mail an melanie.kamradtt@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Gemeinde Wachtberg ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist zu ermitteln, inwiefern die Gemeinde Wachtberg betroffen ist von Lärmemissionen, die auf Hauptverkehrswegen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Belastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr sowie Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung) generiert werden. Dieser Wert wird in Wachtberg nur auf der Bundesautobahn A 565, der Landesstraße L 158 und der Landesstraße L 123 erreicht; die übrigen Straßen liegen unterhalb des Schwellenwerts. Die Betroffenheit und Belastungen von Einwohnerinnen und Einwohnern entlang dieser Straßen sind zu prüfen und gegebenenfalls eine Strategie für Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung befinden sich im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Pressemitteilung
Gemeinde Wachtberg
