Politik | 18.07.2018

Nach Urteil des BVG zum Rundfunkbeitrag

Planungssicherheit für Öffentlich-Rechtliche begrüßt

DJV plädiert für gerechtere Verteilung der Mittel

Berlin. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung des Rundfunkbeitrags als „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit“, wie DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall betont. Von dem Urteil (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) profitierten die öffentlich-rechtlichen Anstalten in gleichem Maß wie Tausende von Journalistinnen und Journalisten, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio tätig sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Erhebung des Rundfunkbeitrags weitgehend für verfassungskonform erklärt. Nur die Beitragserhebung für Zweitwohnungen sei grundrechtswidrig, urteilte das Gericht.

„Ich hoffe, dass mit dem Richterspruch die juristischen Auseinandersetzungen um die notwendige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihr Ende finden“, so der DJV-Vorsitzende. Auf Dauer wirke sich die Unsicherheit um die Finanzierung belastend auf die Mitarbeiter aus. Jetzt gelte es, die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag gerechter als bisher unter den Sendern zu verteilen.

Pressemitteilung Deutsche Journalisten-Verband

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Mainz. Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: „Das Urteil der Karlsruher Richter bestätigt im Kern, dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Auch wenn es in einem Detail bei der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung...

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Karlsruhe. Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, nach dem der Rundfunkbeitrag im privaten und nichtprivaten Bereich verfassungsgemäß ist: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln.“

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Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht. Quelle: obs/ARD ZDF/Corporate Design
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Karlsruhe/Mainz. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch, 18. Juli, den Rundfunkbeitrag und im Wesentlichen auch seine Erhebung als verfassungsgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Auch die Höhe des Beitrags von 17,50 Euro sei angesichts des Angebots von neunzig bundesweiten Rundfunkprogrammen, die rund um die Uhr ausgestrahlt werden, nicht zu beanstanden.

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