Politik | 09.09.2015

Politik bleibt „Herr des Verfahrens“

Kein Verständnis der FDP-Swisttal für die unsachliche Kritik der Bürgerinitiative „Lebenswertes Swisttal“ an der Planung von Windkraftanlagen in Swisttal.

Monika Goldammerprivat

Swisttal. Nicht nachvollziehbar ist nach Ansicht der Swisttaler FDP die jüngste Politikschelte der Bürgerinitiative Lebenswertes Swisttal zur Windkraft in Swisttal. Diese hatte im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Windrädern entlang der A 61 bei Dünstekoven und Heimerzheim der Politik völliges Versagen vorgeworfen.

Dazu stellt Monika Goldammer, neues Ratsmitglied der FDP-Fraktion und bereits seit Jahren für die Liberalen im Planungsausschuss aktiv, klar : „Die Gemeinde Swisttal stellt gerade einen Bebauungsplan (B-Plan) zur Nutzung der Windenergie auf, was sonst kaum eine Kommune macht. Damit bleibt sie, so gut das im Rahmen geltenden Rechts möglich ist, Herr des Verfahrens und ermöglicht auch eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.“ Weil es sich zudem um einen „qualifizierten B-Plan“ handele, müssten die Investoren auch die genauen Standorte der geplanten Windenergieanlagen frühzeitig exakt benennen und offen legen. Auf dieser Basis können neben den Bürgern vor allem auch die „Träger öffentlicher Belange“ ihre bislang allgemein vorgetragenen Bedenken konkretisieren. So auch die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft im Falle der Mineralöl-pipeline entlang der Autobahn, die bereits am Vorverfahren einmal beteiligt war.Durch dieses gewählte Verfahren hat die Politik in Swisttal, anders als bei dem vielerorts üblichen reinen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, einen Spielraum zur Abwägung.Im Zusammenhang mit den jüngst genannten Höhen der Windkraftanlagen von 170 und 185 m hat die FDP bereits angekündigt, dass sie diese Dimension für nicht akzeptabel hält und, ähnlich wie das beim Vorsorgeabstand von 1000 m zu Wohnsiedlungen gelungen war, entsprechende Argumente in die politische Abwägung einbringen werde. Auf Vorschlag des Bürgermeisters steht der Gemeinde in diesem Verfahren ein Fachanwaltsbüro beratend beratend zur Seite - nach Ansicht der FDP eine sehr umsichtige und von Professionalität zeugende Initiative der Verwaltungsspitze. Auch der Landschaftsbeirat beim Rhein-Sieg-Kreis lobte ausdrücklich diese Vorgehensweise der Gemeinde Swisttal, weil ein Bebauungsplanverfahren auch den Naturschutz berücksichtigen muss. Dabei können die Naturschützer zu den angesprochenen und öffentlich diskutierten Artenschutzkonflikten ganz konkrete Hinweise geben, so ein Vertreter des BUND in einer der letzten Sitzungen. FDP-Swisttal

Monika GoldammerFoto: privat

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