Politik | 10.07.2019

Mechthild Heil, MdB (CDU) freut sich über Bundesmittel für das Krankenhaus Adenau

Regionale Krankenhäuser sind wichtige Anlaufstelle

Mechthild Heil, MdB (CDU) bei ihrem letzten Besuch im Krankenhaus Adenau. Quelle: Wahlkreisbüro Mechthild Heil, MdB

Berlin/Adenau. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil freut sich über gute Nachrichten für die medizinische Versorgung in ihrem ländlich geprägten Wahlkreis. „Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Zu den etwa 120 bundesweit geförderten Krankenhäusern zählt auch das St. Josef-Krankenhaus Adenau.“ Die Information darüber erhielt die CDU-Abgeordnete heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Mechthild Heil erklärt hierzu: „Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat. Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Daher werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, künftig pauschal mit 400.000 Euro im Jahr bezuschusst. Das ist unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe für den ländlichen Raum.“ Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.

Unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe

Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen - unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner je Quadratkilometer - sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

Zum Hintergrund: Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.

Pressemitteilung Wahlkreisbüro Mechthild Heil, MdB

Mechthild Heil, MdB (CDU) bei ihrem letzten Besuch im Krankenhaus Adenau. Quelle: Wahlkreisbüro Mechthild Heil, MdB

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