Politik | 09.04.2020

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses MdB Erwin Rüddel informiert

„Rettungsschirm“ auch für die Pflege

Region. „Mit Verabschiedung des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag auch die rechtliche Grundlage zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sowie die Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige geschaffen“, teilt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Erwin Rüddel mit.

Weiter sagt Rüddel: „Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen hat als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schnell reagiert und einen ‚Pflege-Rettungsschirm‘ beschlossen. Damit werden die 11.700 vollstationären Pflegeheime und die über 15.000 ambulanten Pflegedienste unbürokratisch durch finanzielle Hilfen und dem Verzicht auf diverse Formalien unterstützt.“

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Die Mehrkosten und Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sollen durch die voll- und teilstationären Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste unbürokratisch geltend gemacht werden. Die zuständige Pflegekasse wird noch benannt und in Kürze sollen diesbezüglich Listen und Formulare veröffentlicht werden.

Für Sachmittel wie Schutzkleidung, -brillen, Masken und Desinfektionsmittel erhalten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen eine unbürokratische finanzielle Erstattung. Die Kosten dafür sind derzeit noch nicht abschließend zu beziffern. Sie ergaben sich aus der notwendigen Menge und dem dafür gezahlten Einkaufspreis.

Ebenfalls werden erhöhte Personalausgaben übernommen, die durch vorübergehend eingestelltes Fremdpersonal, durch Aufstockung oder Mehrarbeit innerhalb der Einrichtung entstehen können. Zudem kann während dieser Zeit von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden.

Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie werden den stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten von der Pflegeversicherung erstattet. Diese Erstattung bezieht sich auf Leistungsbeträge der Pflegeversicherung und die Anteile der Pflegebedürftigen wie Unterkunft, Verpflegung und den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) – diese Beiträge fallen derzeit häufig aus, da keine neuen Pflegebedürftigen aufgenommen werden können.

Tagespflegeeinrichtungen erhalten während der weitgehend behördlich angeordneten Schließungen die während der Schließung verbleibenden Kosten – ausgenommen davon sind Investitionskosten. Damit wird die Existenz der Einrichtungen gesichert. Gleichzeitig können Pflegekräfte der Tageseinrichtung in anderen Pflegeeinrichtungen unterstützend mitarbeiten. Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen kann ihre Versorgung auch durch andere Leistungserbringer (z.B. Betreuungsdienste, medizinische Leistungserbringer, anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote) als einen ambulanten Pflegedienst erfolgen, wobei die Versorgung durch qualifizierte Leistungserbringer Vorrang hat. Die Kosten dafür können nach § 36 SGB XI für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten durch die Pflegekasse erstattet werden.

Die Höhe der Vergütung liegt im Ermessen der Pflegekasse und richtet sich nach der Qualifikation des Leistungserbringers. Die Vergütung kann nicht höher sein als der maximale Pflegesachleistungsbetrag. Dadurch sollen Versorgungsengpässe weitgehend vermieden werden. Wichtig ist in diesem Kontext der Hinweis, dass durch ein nachgelagertes Verfahren gegebenenfalls anderweitig erhaltene Finanzierungsmittel verrechnet werden. Hilfen sollen nicht mehrfach finanziert werden.

Anspruchsberechtigt hierfür sind Pflegebedürftiges der Pflegegrade 2 bis 5, die ambulante Pflegesachleistungen erhalten. Um die Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene bei ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen.

Weitere Informationen:

www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/2020-03-30_Erlaeuterungen_Pflegerettungsschirm_150_Abs.35_SGB_XI.pdf

Pressemitteilung

Erwin Rüddel (CDU), MdB

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Sandra Sattler: Der Zustand der L330 zwischen. Nassau und Zimmerschied ist eine absolute Katastrophe- und das nicht erst seit gestern! Wir sind wohnhaft in Hömberg und werden seit vielen Jahren mit diversen Ausreden vom LBM vertröstet.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
Dienstleistungen
Titel
Container Anzeige
Stellenanzeige Personalreferent/in
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // Wohnträume MYK
Blütenfest
Leiter/in (w/m/d)
Anzeige Lagerverkauf
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Die Stadt Mayen trauert um ihren Ehrenbürger Mario Adorf.
60

Im Foyer des Rathauses in der Rosengasse liegt ein Kondolenzbuch aus, in das sich Bürgerinnen und Bürger eintragen können

Stadt Mayen trauert um Mario Adorf

Mayen. Die Stadt Mayen trauert um ihren Ehrenbürger Mario Adorf, der am 8. April 2026 im Alter von 95 Jahren verstorben ist.

Weiterlesen

Pfarrer Jörg Meyrer. Foto: privat
14

Sie ist gerade nicht besonders verlässlich. Kriege, Krisen, harte Worte in der Politik. Vieles ist in Bewegung, manches gerät aus den Fugen. Für uns Erwachsene ist es schon nicht einfach, alles zu verfolgen – und erst recht nicht, alles zu verstehen. Und zu begreifen, warum die Mächtigen ihre Gewalt- und Kriegsspiele treiben. Wie machen Kinder das?

Weiterlesen

Dauerauftrag
Dauerauftrag 2025
Titelanzeige KW 15
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
SB Standesamt
Dauerauftrag 2026
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Anzeige Lange Samstage
Koblenzer Kneipengeschichten
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten, beim Artikel Gartenmarkt/Stadt Neuwied
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
Sonderseite 02 -Wohnträume NR
  WÄRMEPUMPE ÖL/GASHEIZUNG
Wohnträume
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
Stellenausschreibung Hausmeister/in