Rheinbacher Stadtrat diskutierte kontrovers
Neue Chance für die Windenergie im „Bremeltal“ zwischen Rheinbach und Meckenheim
Rheinbach. Eine kontroverse Diskussion im Rheinbacher Stadtrat hatte die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bremeltal“ zur Folge, obwohl die Fraktionen, wie sich am Ende herausstellte, gar nicht so weit auseinanderlagen. Alle waren sich einig, dass man das Nutzbarmachen erneuerbarer Energien intensiverer vorantreiben müsse - nur über das, wie und die dabei vorzulegende Geschwindigkeit, gab, es unterschiedliche Ansichten.
Im „Bremeltal“ zwischen Rheinbach und Meckenheim ist die derzeit einzige Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen, allerdings auf dem Stand von 2004 mit einer Höhenbegrenzung von Windrädern auf 50 Meter. Angesichts der heutigen „Standardhöhe“ von 150 Metern sei diese Festlegung nicht mehr zeitgemäß, findet Fachbereichsleiter Robin Denstorff. Deshalb schlug er vor, den Bebauungsplan neu aufzustellen mit dem Ziel, dort ein Sondergebiet für die Windenergienutzung festzulegen und dabei eine Anpassung der zulässigen Gesamthöhe vorzunehmen. Zuvor müssten allerdings alle umweltrelevanten Informationen ermittelt werden, um qualifiziert die Belange des Artenschutzes oder des Landschaft- und Immissionsschutzes in die Planung zu integrieren. Dem stimmte der Stadtrat letztlich einstimmig zu.
Intensiv nach örtlichen Möglichkeiten suchen
Nach der „Energiewende“ der christlich-liberalen Bundesregierung in Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima vom 11. März 2011 habe auch in der Rheinbacher Kommunalpolitik ein Umdenken stattgefunden, so Denstorff. Zwar sei die Stadt schon zuvor sehr aktiv im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz gewesen und habe eine ganze Reihe von Projekten verwirklicht, die aus dem 2010 beschlossenen „Handlungskonzept Klimaschutz für die Stadt Rheinbach“ hervorgegangen seien. Doch mittlerweile habe sich gezeigt, dass eine wesentlich intensivere Auseinandersetzung mit den Potenzialen für erneuerbare Energien notwendig sei, denen eine tragende Funktion in der weltweiten Energieversorgung der Zukunft zukommen werde. Daher solle intensiv nach örtlichen Möglichkeiten zur Steigerung des Nutzungsanteils erneuerbarer Energien gesucht werden, um einen kommunalen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Einigkeit bestehe darin, mehr Aktivitäten zu entfalten, die eine intensivere Erzeugung von erneuerbaren Energien innerhalb des Stadtgebietes ermöglichten, um letztlich einerseits das Klima zu schützen und andererseits die kommunale Energieautarkie zu stärken. Zudem sollen die Bürger an solchen Projekten beteiligt werden. Daher müsse man die vorhandene Windenergie-Konzentrationszone im „Bremeltal“ dahingehend überprüfen, ob sie unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt noch die Ansiedlung von Windenergieanlagen ermögliche. Falls nicht, solle eine planerische Weiterentwicklung dieses Bereiches in die Wege geleitet werden. Das decke sich auch mit den strategischen Zielen der Stadtentwicklung, die im Themenfeld „Klimaschutz und Energiewandel“ vorgebe, in Rheinbach aktiv Klimaschutz zu betreiben und auf eine Steigerung der Energieeffizienz und die Produktion von erneuerbaren Energien hinzuwirken. Ziel sei es, das Potenzial an regenerativen Energien in Abhängigkeit von der Eignung der jeweiligen Energiearten auszunutzen.
Klimaschutz-Teilkonzept parallel entwickeln
Das Bauleitplanverfahren soll parallel mit der Entwicklung des Klimaschutz-Teilkonzeptes zur Nutzung regenerativer Energieformen im Stadtgebiet erfolgen und außerdem mit der Nachbarstadt Meckenheim abgestimmt werden. Die habe ihrerseits in direkter Nachbarschaft zum „Bremeltal“ ebenfalls eine Konzentrationszone ausgewiesen und in ihrem bereits beschlossenen Klimaschutzkonzept festgelegt, die Möglichkeiten der Windenergienutzung innerhalb dieser Konzentrationszonen „Auf der Höchst“ zu optimieren.
Darüber hinaus liege dem Rhein-Sieg-Kreis ein Antrag auf Errichtung von insgesamt acht Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einer Gesamthöhe von 150 Metern vor, von denen jeweils vier in den beiden Stadtgebieten gebaut werden sollen. Diesem Vorhaben stünde jedoch derzeit noch vor allem die Festsetzung der maximalen Anlagenhöhe entgegen. Wenn einer der Antragsteller gegen diese Festsetzung vor dem Verwaltungsgericht klagen würde, so befürchtet der Rhein-Sieg-Kreis, könnten die Bebauungspläne gekippt werden. Auch aus diesem Grund sei eine Neuaufstellung der beiden Bebauungspläne angeraten. Dies wollen beide Städte nun in Angriff nehmen.
Ute Krupp sieht Verhinderungsplanung
Ute Krupp (SPD) befürchtete negative Auswirkungen, wenn man diesen Weg nicht beschreite, und sprach in der jetzigen Form sogar von einer „Verhinderungsplanung“. Außerdem gebe es in der Bürgerschaft starkes Interesse an der Umsetzung von Windenergieanlagen, diese Leute dürfe man nicht vor den Kopf stoßen. In der derzeitigen Situation entstehe jedoch der Eindruck, CDU und FDP wollten die Windkraft in Rheinbach verhindern.
Grünen-Sprecher Hajo Schmitz-Kretschmer sah sich sogar zu einer Grundsatzerklärung veranlasst und kritisierte zunächst die mangelhafte Diskussionskultur in der Rheinbacher Kommunalpolitik, denn im Umwelt- und Planungsausschuss sei eine Debatte zu diesem Thema verhindert worden. Er plädierte dafür, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Windenergieparks zu prüfen, denn ein „Bürgerwindenergiepark“, wie ihn sich die Grünen wünschten, habe positive Auswirkungen auch auf den Haushalt der Stadt.
Nicht warten, bis einer klagt
Schmitz-Kretschmer machte auch klar, dass ausgewiesene Vorrangflächen für Windenergie juristisch nur dann haltbar seien, wenn sie Ansiedlungen nicht verhindern wollten. „Deshalb sollten wir nicht warten, bis einer klagt, sondern die Fläche möglichst schnell selbst weiterentwickeln“, wünschte er sich. Doch leider müsse er erkennen, dass die Mehrheitsfraktionen im Stadtrat eine Strategie zur Verzögerung der Windkraft in Rheinbach verfolgten. Sie schöben ein integriertes gesamtheitliches Energiekonzept vor, dass aber nur dazu diene, unnötige Zeit verstreichen zu lassen, bis man konkrete Maßnahmen in Angriff nehme. Der Grüne erinnerte auch daran, dass in den Strategischen Zielen zur Stadtentwicklung eine aktive Beteiligung der Bürger bei der Nutzung der erneuerbaren Energien vorgesehen sei, dies aber bislang überhaupt nicht umgesetzt werde. „Wir sollten uns endlich planerisch mit der Windenergie befassen und eine Potenzialanalyse erarbeiten“, forderte er. Bis jetzt habe es noch keinerlei Informationsveranstaltungen und Exkursionen zum Thema gegeben, der Bürger bleibe außen vor. Wenn man so weitermache, könne die gewünschte Energie-Autarkie nicht mehr erreicht werden. An die CDU und FDP gerichtet forderte er: „Verschließen sie sich nicht länger der Windenergie, lassen Sie uns konkret an das Thema herangehen!“
Nach sinnvollster Lösung suchen
FDP-Fraktionschef Karsten Logemann plädierte jedenfalls dafür, die zulässige Höhe der Windräder aufgrund der aktuellen Erkenntnisse neu festzusetzen. Doch zunächst wolle man sich alle paar Möglichkeiten für Rheinbach vorstellen lassen und dann die sinnvollste Lösung suchen, und dafür brauche man nun einmal das integrierte gesamtheitliche Energiekonzept. „Dafür brauchen wir Zeit, und die haben wir uns mit der heutigen Entscheidung verschafft“, war er überzeugt. Zumal man ja auch eine gemeinsame überkommunale Lösung mit Meckenheim zusammen finden müsse.
Bernd Beissel warf Schmitz-Kretschmer „Kadavergehorsam gegenüber der Landesregierung“ vor und plädierte dafür, unaufgeregt an die Sache heran zu gehen und in alle Richtungen zu sondieren. Der CDU-Fraktionsvorsitzende wies darauf hin, dass man mit jedem aufgestellten Windrad den Nachfahren auch enorme Rückbaupflichten aufbürde. Und da es derzeit ohnehin noch zu wenig Leitungskapazität zur Einspeisung von Windenergie gebe, habe man auch keine Eile mit der Umsetzung in Rheinbach. Er machte aber auch deutlich: „Wir haben uns ganz klar für einen Energiemix entschieden, und da ist die Windenergie mit eingeschlossen.“
Abstandsflächen ausreichend wählen
Allerdings seien in Rheinbach Potenzialflächen für Windenergieanlagen nur deutlich begrenzt verfügbar. Und es zeige sich auch, dass die damalige Ausweisung der Konzentrationsflächen entlang der Autobahn A 61 bereits eine gute Wahl gewesen sei. Man müsse jedoch auch den Schutz der Anwohner berücksichtigen und die Abstandsflächen zur Wohnbebauung entsprechend wählen. Ein Schutzabstand von nur 450 Metern, wie sie die von der Landesregierung vorgelegte „Potenzialstudie Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen“ vorgebe, sei inakzeptabel und immissionsschutzrechtlich höchst fragwürdig. Es müsse vielmehr die Leitlinie Rheinbacher Windenergiepolitik sein, die Bürgern in Sachen Lärm und Schattenwurf nicht mit dem gesetzlich Zumutbaren zu belasten, sondern vielmehr für optimalen Schutz zu sorgen.
VJ
