Die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach informiert
Schuleinschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020
Verbandsgemeinde Puderbach. Die Schuleinschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020 findet im Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach wie folgt statt:
Grundschule „Holzbachtalschule“ Puderbach: Mittwoch, 29. August 2018, 15 bis 17 Uhr (Tel. 0 26 84 / 35 30)
Grundschule „In der Au“ Raubach: Dienstag, 28. August und Mittwoch, 29. August 2018. Termine werden individuell durch die Schulleitung vergeben. (Tel. 0 26 84 / 53 02)
Grundschule „Märkerwaldschule“ Urbach: Dienstag, 28. August 2018. Listen zur Terminvergabe hängen in den KITAS aus. (Tel. 0 26 84 / 42 66)
Es müssen angemeldet werden:
1. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 31. August 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden. 2. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Ihr Kind muss selbstverständlich nicht angemeldet werden, wenn es vorzeitig eingeschult wurde. Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Förderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Bei der Anmeldung – bitte in Begleitung Ihres Kindes – legen Sie bitte eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid /Registrierschein vor.
Es können angemeldet werden: Kinder, die nach dem 31. August 2013 geboren sind, können auf Antrag des Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.
Die Anmeldung für diese Kinder erfolgt erst im Februar 2019.
Der Termin wird an dieser Stelle und in den Kindertagesstätten rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei der Anmeldung – bitte in Begleitung Ihres Kindes – legen Sie bitte eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid /Registrierschein vor.
Die Entscheidung bzgl. der Einschulung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.
Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
