Kuriose Situation im Gemeinderat Swisttal

Sieben Sozialdemokraten gewannen Abstimmung trotz 26 Gegenstimmen

Für eine Änderung der Hauptsatzung wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen - Sieben Ausschussvorsitzende durfte wegen Befangenheit nicht mit abstimmen - Kommunalaufsicht soll die Sache prüfen

01.03.2021 - 16:45

Swisttal. Eine kuriose Situation ergab sich in der jüngsten Sitzung des Swisttaler Gemeinderates bei der Frage, ob die Ausschussvorsitzenden künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Bislang waren sich die Swisttaler Kommunalpolitiker einig, dass es für die Ausschussvorsitzenden keine extra Aufwandsentschädigung gilt, das hatten sie auch in der Hauptsatzung so festgelegt. Doch die nordrhein-westfälische Landesregierung aus CDU und FDP hatte im vergangenen Jahr die Gemeindeordnung dahingehend geändert, dass allen Ausschussvorsitzenden im Lande eine Aufwandsentschädigung zusteht, entweder als monatliche Zahlung oder als Sitzungsgeld. Da die Gemeindeordnung die Hauptsatzung übertrumpft, gilt dies seit Jahresbeginn auch für die Gemeinde Swisttal. Der Gemeinderat hätte daher eigentlich nur noch entscheiden müssen, ob man die Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld oder als monatliche Zahlung gewährt, wobei Letzteres die Gemeinde etwa 19.000 Euro pro Jahr gekostet hätte.

Doch die große Mehrheit des Rates sprach sich dafür aus, es bei der alten Regelung zu belassen und den Ausschussvorsitzenden keine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Allerdings hätte dafür die Hauptsatzung ebenfalls geändert werden müssen, indem man diese Verzichtsregelung explizit hineinschreiben. Doch dagegen stemmte sich die SPD-Fraktion, die für die Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld plädierte - auch um das Ehrenamt zu stärken, so der SPD-Fraktionschef Joachim Euler.


Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt


Ursula Muckenheim-Mc Gunigel (BfS) fand die Summe viel zu hoch, und auch CDU-Fraktionssprecher Großmann sah die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt. „Denn auch die Ausschussmitglieder und die Sprecher in den Ausschüssen müssen sich vollinhaltlich auf die Sitzungen vorbereiten.

Sie haben im gleichen Umfang die Ausschussunterlagen zu studieren und die politische Willensbildung in den Fraktionen herbeizuführen.“ Die materielle Bevorzugung der Ausschussvorsitzenden in einem Umfang von bis zu 2.700 Euro pro Jahr sei deshalb gegenüber den anderen Ausschussmitgliedern nicht zu rechtfertigen. „Wir können es gegenüber der Öffentlichkeit nicht transparent machen, eine solche Entscheidung in der jetzigen Zeit zu treffen“, ergänzte Jürgen Pump (CDU). Johanna Bienentreu (Grüne) schlug augenzwinkernd vor, stattdessen das Weihnachtspräsent für die Ausschussmitglieder ein klein wenig größer ausfallen zu lassen. Doch nun wurde es interessant, denn für eine Änderung der Hauptsatzung, die für eine Ablehnung der zusätzlichen Entschädigungsleistungen notwendig gewesen wäre, musste eine Zweidrittelmehrheit im Rat der. Weil die sieben Ausschussvorsitzende wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilnehmen durften, stimmte der Rat mit nur 32 statt mit 39 Mitgliedern ab. Zur Zweidrittelmehrheit waren dennoch 26 Stimmen erforderlich, denn ausschlaggebend war die festgelegte Größe des Gemeinderates. Für eine Änderung der Hauptsatzung stimmten 25 Mitglieder, lediglich die sieben Sozialdemokraten waren dagegen. Somit fehlte eine Stimme für die Zweidrittelmehrheit, und die sieben Sozialdemokraten „gewannen“ die Abstimmung gegen 26 Befürworter. Weil demzufolge die Hauptsatzung nicht geändert wurde, greift die Regelung der Gemeindeordnung, die eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden festschreibt. Das wollte die Ratsmehrheit jedoch nicht auf sich sitzen lassen und beschloss, das ganze Procedere überprüfen zu lassen. „Dieses absurde Ergebnis resultierte daraus, dass durch die bei der Abstimmung wegen Befangenheit ausgeschlossenen sieben Ausschussvorsitzenden die bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Rat aufgehoben wurden“, zeigte sich Großmann empört.

Bei zwei Gegenstimmen aus der SPD wurde die Verwaltung daher beauftragt, bei der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen, ob unter den gegebenen Umständen nicht eine relative Zweidrittelmehrheit anzuwenden sei, die sich lediglich auf die stimmberechtigten Ratsmitglieder bezieht. Dies soll bis zur nächsten Gemeinderatssitzung, die am 8. März stattfindet, geklärt werden. Dann soll das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen.

JOST

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