
Am 06.07.2023
PolitikDie Stadt Sinzig appelliert, ausschließlich private Hausmülltonnen zu verwenden
Sinzig: Bitte keinen Müll an Wirtschaftswegen abladen!
Sinzig. Die Stadtverwaltung Sinzig weist aufgrund aktueller Ereignisse als Ordnungsbehörde darauf hin, dass für die Entsorgung von Grün-, Haus- und Sondermüll ausschließlich die privaten Haus-Müllgefäße des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Ahrweiler verwendet werden dürfen. Es ist strengstens untersagt, Müll (einschließlich Grünschnitt) auf Wirtschaftswegen, städtischen Liegenschaften und Waldgrundstücken abzulagern.
Des Weiteren ist es nicht gestattet, Wirtschaftswege im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Arbeiten zu verschmutzen oder zu beschädigen. Sollten Verschmutzungen oder Beschädigungen entstehen, ist der Verursacher verpflichtet, diese umgehend zu beseitigen. Veränderungen an Wegen und den dazugehörigen Nebenanlagen wie Banketten, Gräben und Wasserdurchlässen sind ohne Genehmigung der Stadtverwaltung nicht erlaubt.
Bei der Errichtung von Zäunen ist darauf zu achten, dass diese nicht auf den Wegeparzellen platziert werden. Zäune, die unbrauchbar oder defekt sind und in die Wegeparzellen hineinragen, müssen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. BA