Politik | 05.05.2020

Stadt Sinzig: Parkflächen hinter den Sporthallen

Sperrung der Zufahrtsstraße

Sinzig. Nach der aktuell gültigen 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) sind grundsätzlich Ansammlungen von Personen sowie Veranstaltungen jeglicher Art verboten. Zulässig ist lediglich der Aufenthalt im öffentlichen Raum alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes. Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig nimmt Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der 4. CoBeLVO als Auftragsangelegenheit durch den Verordnungsgeber wahr. Um Menschenansammlung zu verhindern, wurde beispielsweise die Zufahrt zum Rhein („Panzerstraße“) gesperrt. Das Parken am Rhein ist aus wasserrechtlichen Gründen ohnehin unzulässig.

Leider mussten zurückliegend bei Kontrollen verstärkt Ansammlungen von Personen einhergehend mit ständigem Fahrzeugverkehr auf dem Parkplatz hinter den Sporthallen der Realschule plus sowie des Rhein-Gymnasiums festgestellt werden. Weitere präventive Maßnahmen sind aus Sicht des Ordnungsamtes und der Polizei angezeigt. Um den Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung gerecht zu werden, wird deshalb eine Sperrung der Zufahrtsstraße zu dem Parkplatz an den Sporthallen angeordnet. Diese Sperrung wird ab Zufahrt zum Schulhof der Realschule plus eingerichtet. Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig ist weiterhin als vollziehende Stelle angehalten, Kontrollen durchzuführen und festgestellte Verstöße zu ahnden. Pressemitteilung

Stadtverwaltung Sinzig

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