K133 zwischen Vielbach und Quirnbach
Sperrung wegen Krötenwanderung möglich
Vielbach. Die Kreisstraße Nr. 133 zwischen Vielbach und Quirnbach kann aus Gründen des Artenschutzes (Krötenwanderung) in der Zeit vom 1. März bis 30. April maximal von 18.30 bis 6.30 Uhr für jeglichen Straßenverkehr gesperrt werden. Von dieser Anordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn tatsächlich aufgrund günstiger Witterungsbedingungen (Temperatur) mit der Wanderung von Amphibien gerechnet werden kann. Die Sperrung wurde von der Kreisverwaltung genehmigt.
„In 2023 erfolgten bei mir erfreulicherweise weder telefonische noch persönliche Beschwerden“, erklärt Uli Schneider, Ortsbürgermeister von Vielbach. „Naturschutz ist so vielfältig wie die Natur und kann viel Beschäftigung hervorrufen und wird heutzutage anscheinend vielfach für Geld von Juristen übernommen.“ Die Arbeit vor Ort sei anscheinend nicht so gewünscht, ansonsten könnte man auch einen Krötenschutzzaun, wie schon vor einigen Jahren praktiziert, aufstellen und die Sperrung wäre hinfällig, so Schneider.
„Ich bin bereit, bei Nichtbeachtung dieser Anordnung eine Benachrichtigung in Form einer Dokumentation zum Beispiel Foto mit Datum und Uhrzeit und bei Bedarf einer Temperaturanzeige entgegenzunehmen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.“
Pressemitteilung
Uli Schneider,
Ortsbürgermeister Vielbach
