Politik | 15.12.2021

Regelungen zwischen Weihnachten und Silvester

Städtische Ämter geöffnet

Neuwied. An Heiligabend und Silvester sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung Neuwied geschlossen. Doch zwischen der Besinnlichkeit der Weihnachtsfeiertage und den Feiern an Silvester haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Behördengänge zu erledigen. Denn vom 27. bis 30. Dezember sind die Dienststellen der Stadt geöffnet - bis auf folgende Ausnahmen:

Das Jugendzentrum „Big House“ ist vom 23. Dezember bis 3. Januar, VHS und Musikschule sind vom 23. bis 31. Dezember und das Stadtarchiv in der Abtei Rommersdorf ist vom 27. bis 31. Dezember geschlossen. Die Tourist Information ist vom 27. bis 30. Dezember von 10 bis 13 Uhr, die StadtBibliothek an den genannten Tagen nur nachmittags von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Die städtischen Kindertagesstätten machen Weihnachtsferien wie folgt:

vom 22. bis 31. Dezember die Kita „Rheintalwiese“ (Innenstadt) und die Kita Niederbieber;

vom 23. bis 31. Dezember die Kitas „Raiffeisen“ und „Kinderschiff“ (beide Innenstadt), die „Kita Rommersdorf“ in Heimbach-Weis, das „Wunderland“ in Irlich, die Kita „Im Aubachtal“ in Oberbieber, und das „Haus Kunterbunt“ in Rodenbach;

vom 24. bis 31. Dezember die „Villa Regenbogen“ in Engers, der „Kinderplanet“ in Heimbach-Weis und die „Kinderburg“ in Heddesdorf.

Pressemitteilung

Stadt Neuwied

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