Politik | 03.05.2021

Mendiger Stadtrat tagte online

Stimmenmehrheit für die Beschlüsse

5. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der A61/B262 und
3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sonnenhang“ mit Stimmenmehrheit als Satzung beschlossen

Teil des geplanten Gewerbegebietes an der A 61/B 262. Fotos: FRE

Mendig. In seiner Videokonferenz am 27.04.2021 votierte der Mendiger Stadtrat mit Stimmenmehrheit für die Beschlüsse als Satzung der Bauleitplanungen „ Gewerbeparks an der A61/B262“ und „Am Sonnenhang“ sowie dafür, diese öffentlich bekannt zu machen. Anlass der 5. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der A61/B262 ist die Ansiedlungsabsicht mehrerer Betriebe nordwestlich der Tankstelle, im Bereich der Wendeanlage. Für die optimalere Ausnutzung des Gebietes ist eine Erweiterung und Begradigung der neuen Betriebsgrundstücke erforderlich. Zunächst folgte Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel den Vorgaben des BauGB und verlas im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens alle schriftlichen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Betreiber sowie die jeweiligen Antworten der Stadt Mendig. Außerdem musste der Rat über jeden einzelnen Punkt abstimmen. Während Bündnis 90/ Die Grünen gegen die Beschlussvorschläge votierten, bzw. sich der Stimme enthielten, stimmten die übrigen Parteien dafür. Auch gegen den Gesamtbeschluss sprachen sich fünf Mitglieder der Grünen aus. Mit Stimmenmehrheit beschloss der Stadtrat den Abschluss des Auslegungs-und Beteiligungsverfahrens unter Verweis drauf, dass die gefassten Einzelbeschlüsse Bestandteil der Niederschrift werden. Des Weiteren beschloss der Rat mit Stimmenmehrheit, den jedem Sitzungsteilnehmer vorliegenden Bebauungsplan „Gewerbepark an der A 61 / B 262“, 5. Änderung und 2. Erweiterung, bestehend aus Satzung, Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse. Außerdem wurde der jedem Ratsmitglied schriftlich vorliegenden Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht (ebenfalls unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse) zugestimmt. Die Verwaltung wird den Beschluss noch öffentlich bekannt zu machen. Ähnlich verlief auch das Procedere bei dem Bebauungsplan „Am Sonnenhang“ 3. Änderung (Neufassung). Allerdings kam es zu einer äußerst kontroversen Diskussion über einen Brief, der sich auf eine Sitzung des Bauausschusses bezog, in dem das Thema beraten worden war. Dieser Brief wurde von Anwohnern des Gebietes an alle Ratsmitglieder geschickt und im Internet veröffentlicht. Für viele Ratsmitglieder waren Form und Inhalt des Briefes äußerst grenzwertig. Anlass der 3. Änderung (Neufassung) waren mehrere notwendige und mögliche Korrekturen in dem Planbereich. Zu den Planänderungen zählen: Die Umwidmung einer Verkehrsfläche, Anpassungen der überbaubaren Flächen, Leitungsrechte sowie Anpassungen in den Festsetzungen bezüglich der Stellplätze, Mindestgrundstücksgrößen und Eingrünungen der Grundstücksgrenzen. Die Festsetzungen, bei denen ein Vollzugsdefizit festgestellt wurde, (zum Beispiel die Umsetzung der Ortsrandeingrünung) sollten nicht nachträglich legalisiert werden. Hier ist das Planungsziel der Stadt, die Umsetzung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen durchzusetzen. Weiterhin sollen durch die Neufassung die erste Änderung (Anpassungen der überbaubaren Flächen im Norden) und zweite Änderung (Festsetzung eines Spielplatzes) in einer anwendbaren Planzeichnung enthalten sein. Bündnis 90/Die Grünen stimmten diesem Gesamtbeschlussvorschlag nicht zu, so dass der Rat mit Stimmenmehrheit den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens unter Verweis auf die gefassten Einzelbeschlüsse verabschiedete. Weiterhin beschloss der Rat die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sonnenhang“, bestehend aus Satzung, Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Außerdem wurde die ebenfalls allen vorliegende Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.

Anschließend votierte der Rat einstimmig für den Erlass einer neuen Friedhofssatzung, bzw. die Aktualisierung der Satzung vom 15.02.2020 sowie für den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung. Zum Abschluss der offiziellen Tagesordnung teilte Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel dem Rat mit, dass die vom Stadtrat am 26.01.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2021 weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen sind und einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung darstellen. Die Aufsichtsbehörde teilte jedoch weiterhin mit, dass sie nicht beabsichtige, gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu zählenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben. FRE

Wohngebiet „Am Sonnenhang‘ in Mendig.

Wohngebiet „Am Sonnenhang‘ in Mendig.

Teil des geplanten Gewerbegebietes an der A 61/B 262. Fotos: FRE

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