Die Kreisverwaltung informiert:

Straßensperrung wegen Krötenwanderung

Straßensperrung
wegen Krötenwanderung

Um Verkehrsteilnehmer auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

05.03.2018 - 14:02

Monterbaur. Sobald die Temperaturen um die acht Grad Celsius liegen, ist mit den ersten Wanderungen der Frösche, Kröten und Molche zu den Laichgewässern zu rechnen. Vor allem bei Regen und hoher Luftfeuchtigkeit kann es dann in den Abend- und Nachtstunden zu Massenwanderungen kommen.

Davon sind auch einige Straßen im Westerwaldkreis betroffen. Aus Gründen des Tierschutzes und der Verkehrssicherheit werden folgende Straßen in den Nächten gesperrt:

- K 51 zwischen Seck und Hellenhahn-Schellenberg

- K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum

- K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Hergenroth

- K 61 zwischen Kirburg und Bölsberg

- K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen.

Die Straßensperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien durchgeführt, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit Amphibienwanderungen zu rechnen ist.


Mobile Amphibienschutzzäune werden aufgestellt


An einigen Straßenabschnitten werden daher mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt, da eine Sperrung aller betroffenen Straßenabschnitte während der Hauptwanderzeit nicht überall möglich ist. Entlang dieser Bereiche werden die Tiere von ehrenamtlichen Helfern in Eimern gesammelt und über die Straße getragen, so unter anderem an der

- K 55 zwischen Stahlhofen und Höhn

- K 87 zwischen Hahn am See und Elbingen

- L 293 in Bad Marienberg am Basaltpark

- K 161 zwischen Heilberscheid und der Anschlussstelle an der L 313 im Gelbachtal.

An anderen Stellen, zum Beispiel auf der L 327 zwischen Horressen und Niederelbert oder an der L 304, Saynbachtal im Bereich Hofgut Adenroth, sollen Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren Fahrweise veranlassen.

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises

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