Abfallgebührenbescheide des Kreises Mayen-Koblenz gehen raus
Tatsächliche Leerungen aus dem Jahr 2019 werden abgerechnet
Alle Haushalte erhalten im Monat März Post – Erläuterungsblatt ist beigefügt
Koblenz. In diesen Tagen werden die Abfallgebührenbescheide versandt. Im Lauf des Monats März erhalten alle Haushalte im Kreis Mayen-Koblenz ihre Abrechnungen. Das teilt die Kreislaufwirtschaft des Landkreises mit.
Der Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst ist die Berechnung für die Vorauszahlung 2020, mit der alle in einem Jahr anfallenden Fixkosten abgedeckt sind, zu finden. Es folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2019. Diese beinhaltet neben den Fixkosten für 2019 auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen der Restabfall- und Papierbehälter. Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim Restabfallbehälter werden Gebühren fällig.
Allen Schreiben ist ein Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf sind Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten zu finden. Ebenfalls beigefügt ist ein Formular, mit dem unkompliziert Änderungen wie beispielsweise neue Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts schriftlich mitgeteilt werden können.
Mehr Infos zu den Gebührenbescheiden und alle notwendigen Formulare gibt es auf der Homepage der Kreislaufwirtschaft unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de.
Pressemitteilung des
Kreises Mayen-Koblenz