Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Termin vereinbaren – Wartezeiten vermeiden
Es gilt die „3G-Regel“
VG Rhein-Mosel. Derzeit ist ein Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung wieder ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden (vereinbarte Termine haben Priorität) ist es grundsätzlich empfehlenswert, einen Termin zu vereinbaren bzw. vor dem Besuch telefonisch Kontakt mit den im jeweiligen Sachgebiet tätigen Personen aufzunehmen und zu klären, ob ein Besuch in der Verwaltung erforderlich ist oder ob das individuelle Anliegen per Telefon, per Post oder digital erledigt werden kann.
Das Telefonverzeichnis findet man auf der Homepage unter www.vg-rhein-mosel.de oder man nutzt die zentrale Rufnummer unter Tel. (0 26 07) 49 -0. Es wird gerne verbunden.
Bitte beim Besuch der Verwaltung die allgemein gültigen und die ergänzenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben einhalten. Im Verwaltungsgebäude gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (sogenannte „3G-Regel“). Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres. Bitte beim Betreten des Gebäudes den Test bzw. den Impf- oder Genesenenstatus an der Information nach weisen.
Während des Besuches muss durchgängig eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards getragen werden. Bei Bedarf wird eine Maske zur Verfügung gestellt.
Die Dienstleistungsabende (erster und vierter Mittwoch eines Monats in Kobern-Gondorf sowie dritter Mittwoch eines Monats in Rhens) finden ebenfalls unter den vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensvorgaben statt.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist unumgänglich. Die Verwaltung dankt für das Verständnis.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
