Kreisverwaltung Ahrweiler über EU-Umstrukturierungsprogramm
Umstellen von Rebflächen
Winzer können vom 1. Juli bis zum 1. August Anträge stellen
Kreis Ahrweiler. Winzer können ab 1. Juli ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 stellen. Die Antragsfrist endet am Montag, 1. August und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler die Winzer im Kreisgebiet aufmerksam. Diese Antragsfrist gilt für Teil eins des Antragsverfahrens. Darin müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres folgt die Antragstellung für Teil zwei. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hierbei können nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil eins aufgeführt wurden. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Antragsunterlagen sind bei der AW-Kreisverwaltung erhältlich: Tel. (0 26 41) 97 52 96, E-Mail: Sonja.Axeler@aw-online.de. Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
