Politik | 30.11.2014

Aus dem Polizeibericht

Unfall mit Fahrradfahrerin zwischen Urbach und Dernbach

Unfall mit Fahrradfahrerin zwischen Urbach und Dernbach

Urbach/Dernbach. Spätestens nach diesem Vorfall dürfte eine Radfahrerin aus dem Landkreis Neuwied wissen, dass „man“ in der derzeit vorherrschenden sog. Dunklen Jahreszeit, bereits in den späten Nachmittagsstunden im Straßenverkehr großen Wert auf eine deutliche Erkennbarkeit legen sollte. 

Leider fuhr diese Dame am Samstag um kurz nach 18 Uhr auf der L 266 zwischen Urbach und Dernbach, allerdings dunkel gekleidet auf der Straße. Zudem schien sie nicht möglichst weit am rechten Fahrbahnrand unterwegs zu sein.

In der Folge übersah ein Autofahrer die Radfahrerin auf Grund der vorgenannten Umstände und eigener Unachtsamkeit, so dass es zum Zusammenstoß beider Verkehrsteilnehmer kam. Mit Glück im Unglück erlitt die angefahrene Frau „nur“ Schürfwunden an ihrem rechten Arm…

Pressemitteilung PI Straßenhaus

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Kommentare
09.12.201411:55 Uhr
dazydee

Yup, ein Autofahrer, der Reflektoren und Rücklicht übersieht, hätte die Frau mit heller Kleidung bestimmt gesehen...

Das man eher übersehen wird, wenn man nicht ganz am rechten Rand fährt ist auch eine Logik, die ich so noch nicht gelesen habe :D

Darum haben die Radler ja "auf der Straße" nichts verloren, die ist für die stärkeren da. Fährt man da, wird halt mal eine totgefahren die nicht wie ein Weihnachtbaum leuchtet, Hand aufs Herz, jedem passieren mal Fehler,...

04.12.201414:44 Uhr
Santa Claus

Es ist schon richtig - besonders "neutral" ist dieser Bericht der Polizei nicht gehalten. Dabei sollte man sich in Pressemeldungen doch eher an die Fakten halten und nicht drumherum reden. Wie dem auch sei: Der Schreiberling wird es hier sicher lesen und in Zukunft überlegen was er wie schreibt. Und alle anderen mal "Hand auf's Herz - wir machen auch nicht alles richtig.... Merry Christmas.

04.12.201402:40 Uhr
Joachim Frey

Sätze wie "Zudem schien sie nicht möglichst weit am rechten Fahrbahnrand unterwegs zu sein." lassen tief blicken. Man kann dem Schreiberling des PI-Berichts nur dringend raten sich mal auf den aktuellen Stand der deutschen Rechtsprechung zu bringen. Man kann nur hoffen, dass die Pressestelle der Polizei das nicht noch mal durchgeschaut hatte, weil sonst müssten wirklich Stühle rücken.

Der/Die Beamtin sollte ernsthaft ermahnt werden die entsprechenden aktuellen Regelwerke zu studieren, nur weil solche Vorkommnisse in der Provinz passieren dürfen sich nicht provinziell behandelt werden. Auch Urbach/Dernbach sind im Jahr 2014 angelangt und nicht in den 1960ern hängen geblieben.

02.12.201407:51 Uhr
Neutraler

Liebe Leute. Es handelt sich um einen Pressebericht der Polizei. Wenn da also irgendwas umformuliert werden soll, dann ist das einzig und allein Sache der berichterstattenden Stelle - nämlich der Polizei. Demnach zu Folge sollte man sich vielleicht besser auch an diese wenden, als hier solche Kommentare zu hinterlassen.

01.12.201421:20 Uhr
RS

Diese Pressemitteilung ist unfassbar.

01.12.201421:06 Uhr
Francois

Das Einzige, was einem dazu einfällt: Widerlicher Artikel, der wahrscheinlich von einem Fahrradhasser geschrieben wurde, der keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung hat.

01.12.201418:17 Uhr
Peter Spiegel

Wenn der Artikel der PI den allgemeinen Intellekt der Polizei wiederspiegelt, ist es nicht verwunderlich wenn Polizei von niemandem ernstgenommen wird. Diese Verdrehung des Sachstandes ist grenzwertig. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist in Erwägung zu ziehen.

01.12.201411:25 Uhr
Jens Siegfried

Der Vorposter Lucas Baade hat schon alles gesagt, was die Vorschriften und Pflichten der StVO betrifft.

Ich möchte hinzufügen, daß ich es unfassbar finde, daß hier offenbar ohne Sachkunde tendenziös Stimmung gegen Radfahrer gemacht wird.
Viel zu oft und auch hier wird die Rechtslage und das, was die Vernuft gebietet, geleugnet oder nicht erwähnt.

Fakt ist, die Frau hat sich völlig richtig verhalten, der Autofahrer völlig falsch. Der Unfall wäre bei korrekter Fahrweise des KFZ-Führers (!) vermeidbar gesesen, und exakt so sollte es auch im Artikle stehen.

01.12.201409:53 Uhr
Lucas Baade

Hatte die Fahrradfahrerin Licht an Ihrem Fahrrad? Ich gehe davon aus, ansonsten hätten Sie es in Ihrem Artikel erwähnt.
Die StVO sieht vor, dass Licht und Reflektoren am Rad sein müssen. Weitere Vorschriften macht die StVO nur anderen Verkehrsteilnehmern.
Die erste ist §1 Gegenseitige Rücksichtnahme, diese scheint hier schon gebrochen, wenn der Autofahrer nicht anders kann als die Frau anzufahren.
§5 besagt, dass ein Kraftfahrer einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten hat beim Überholen, kann er dies nicht, so muss er warten und später überholen. Damit schließt sich fast aus, dass die Frau weiter rechts fahren muss. Ein Fahrradfahrer sollte generell einen Abstand von 0,80 - 1,20 m vom rechten Fahrbahnrand einhalten zur Eigensicherung, damit ist es bei den heutigen Straßen fast unmöglich einen Radfahrer zu überholen, ohne die Spur ganz zu wechseln. Der Fehler liegt hier eindeutig beim Autofahrer.

01.12.201409:34 Uhr
Hernrik Schmidt

Ich gehe davon aus, dass die Rqdfahrerin Licht anhatte, denn sonst wäre es wohl erwähnt gewesen.
Eine Pflicht helle, leuchtende oder retroreflektierende Kleidung zu tragen gibt es meines Wissens nach nicht. Ein Fahrrad mit eingeschalteter Beleuchtung ist mehr als ausreichend gut zu sehen. Es ist also wohl eher der Unaufmerksamkeit des Autofahrers geschuldet.
Es gibt auch keine Pflicht in der Berme zu fahren, es ist sogar so dass Gerichte von einem Mindestabstand von 80-100 cm zum Strassenrand ausgehen.

01.12.201409:06 Uhr
Timo Baumann

Jeden Tag sehe ich dunkel gekleidete Gestalten in teilweise schwarzen Kraftfahrzeugen. Das ist auch kein Problem, schließlich sind Fahrzeuge nach StVO zu beleuchten. Genauso wie das Fahrzeug der Fahrradfahrerin, der nicht nur aus Unachtsamkeit eines Autofahrers dieser überflüssige Unfall widerfahren ist, sondern auch noch diese fürchterlich hämische Berichterstattung. Widerlich!

Wir haben uns als Gesellschaft Gesetze gegeben. Die Radfahrerin hat sich daran gehalten, der Autofahrer nicht. Wer ist schuld?

01.12.201408:52 Uhr
DMHH

Unglaublicher Vorfall.
Also eigentlich gleich 2 Vorfälle.
Wer als Autofahrer einen Radfahrer "übersieht" und an- oder umfährt, hat in aller Regel klar gegen das Sichtfahrgebot verstoßen. So ein Autofahrer würde auch in eine Unfallstelle rauschen oder gegen einen umgestürzten Baum. Dabei sagt die StVO klar, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke zum Stehen gebracht werden kann.

Der andere unglaubliche Vorfall ist die Art und Weise, wie dieser Artikel die Schuld fast maximal dem Opfer anlastet, das KEINE SCHULD hatte. Da fährt also eine Radfahrerin nicht ganz rechts in der Gosse, sondern entsprechend StVO etwas weiter in der Mitte. Und schon "selbst schuld"? Geht's noch? Jedem Rollerfahrer und Motorradfahrer wird in der Fahrschule beigegebracht, eben NICHT äußerst rechts in Gosse zu fahren. Macht das ein Radfahrer richtigerweise auch so - "Selbst Schuld"
Artikel umformulieren! JETZT!

01.12.201408:45 Uhr
Jürgen

Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Warum wird in dem Artikel versucht, den Kraftfahrer zu verteidigen und die Schuld dem schwächeren Verkehrsteilnehmer in die Schuhe zu schieben? Wer so schnell unterwegs ist, dass er ein vorausfahrendes Fahrzeug nicht wahrnimmt und anfährt, sollte über sein eigenes Verhalten nachdenken. Hätte der Kraftfahrer ein unbeleuchtetes Reh angefahren hätten Sie dann auch geschrieben:

"Leider lief das Reh am Samstag um kurz nach 18 Uhr auf der L 266 zwischen Urbach und Dernbach, allerdings dunkel gekleidet auf der Straße. Zudem schien es nicht möglichst weit am rechten Fahrbahnrand unterwegs zu sein."?

Bitte überdenken Sie Ihre tendenziöse Berichterstattung. Vielen Dank!

01.12.201408:02 Uhr
Ervin Peters

Der Kraftfahrer hat seinen Aufmerksamkeitspflichten nicht genügt, das Sichtfahrgebot mißachtet und die Radfahrerin hatte vermutlich StVO konformes Licht an. Warum wird in der Pressemitteilung der Eindruck erweckt, die RadfahrerIn sei Schuld an dem UNfall? Es gibt (zu Glücl) keine Pflicht als Radfahrer oder Fußgänger einen Weihnachtsbaum zu tragen, sehr whla ber eine Pflicht andere nicht zu gefährden (§1 StVO) Das heist, der Kraftfahrer hat alles dafür zu tun, andere Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen, hinreichend langsam zu fahren hat und genügend Abstand zu halten hat.
Ich bitte Sie daher in Zukunft zu schreiben: "Hat seinen Afmerksamkeitspflichten nicht genügt" statt 'Übersehen', weil 'Übersehen eine verniedlichende Darstellung des Sachverhalts ist.

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