Politik | 29.01.2018

Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der Verbandsgemeinde Weißenthurm“

Verfahren kann selbst bewertet werden

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan gestartet

Der Bahnlärm sorgt bei vielen Bürgern nicht nur in der Verbandsgemeinde Weißenthurm für Ärger.privat

Weißenthurm. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet, die bis zum Mittwoch, 7. März, gehen wird. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplans ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter www.eba.bund.de/lap abrufbar. Auf Wunsch ist er auch in gedruckter Form erhältlich.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Nachdem der Öffentlichkeit in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben wurde, die jeweils persönliche Lärmsituation zu schildern und in einer Karte zu verorten, bietet das Eisenbahn-Bundesamt in der nun aktuellen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, das Verfahren selbst zu bewerten. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungs-Plattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Alle fünf Jahre

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse gerichtet werden.

Georg Hollmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm, und Rolf Papen, Vorsitzender der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der Verbandsgemeinde Weißenthurm“, stimmten darin überein, dass es von großer Wichtigkeit ist, dass sich möglichst viele vom Bahnlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger im eigenen Interesse auch an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamts beteiligen. „Nur wenn gegenüber Politik und Bahn deutlich wird, wie groß inzwischen der Leidensdruck vieler Bahnanwohner ist, können wir auf Besserung hoffen“, so Hollmann.Pressemitteilung der

Bürgerinitiative

„WIR gegen Bahnlärm in der

Verbandsgemeinde Weißenthurm“

Der Bahnlärm sorgt bei vielen Bürgern nicht nur in der Verbandsgemeinde Weißenthurm für Ärger.Foto: privat

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