Politik | 02.12.2022

FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler

Verlängerung der Antragsfrist für Flutgeschädigte

Ahrweiler. Die bekannt gegebene Verlängerung der Antragsfrist für die Geltendmachung von Schäden aus der Flutkatastrophe um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 wird von der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler sehr begrüßt.

Alles andere als gut war allerdings das bis zuletzt erfolgte Festhalten der Politik an der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2023, obwohl den Verantwortlichen auch auf Bundesebene klar sein musste, dass diese Frist angesichts des gewaltigen Schadensumfangs nicht realistisch sein kann. Dass jetzt (endlich) die längst überfällige Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2026 bekannt gegeben worden ist, lässt viele Menschen und Betriebe im Flutgebiet – aber auch die ebenfalls massiv getroffenen Kommunen – im wahrsten Sinne des Wortes auf- und durchatmen.

Die lange Ungewissheit und den damit verbundenen zusätzlichen Stress für die von den Schäden Betroffenen hätte man aus Sicht der FWG-Kreistagsfraktion durch eine frühzeitige Entscheidung der Fristverlängerung - für die es keine Alternative gab - vermeiden können.

Pressemitteilung der FWG-

Fraktion im Kreistag Ahrweiler

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