Konzentrationszone Windkraft in Rheinbach
Vier Windräder von jeweils 150 Meter Höhe sollen erlaubt werden
Rheinbacher Ausschuss für Stadtentwicklung favorisiert diese Variante
Rheinbach. In Sachen Windenergie machen die beiden Nachbarstädte Rheinbach und Meckenheim gemeinsame Sache, denn zu beiden Seiten der Gemarkungsgrenze – an der Landstraße 158 in Höhe der Versuchsanlage Klein-Altendorf und des Pflanzenhofs Fischer, gegenüber dem Autobahn-Zubringer – soll ein insgesamt 227 Hektar großes gemeinsames Sondergebiet für die Windenergienutzung entstehen. Der Rheinbacher Ausschuss für Stadtentwicklung arbeitete jetzt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Entwurf eines neuen Bebauungsplanes „Bremeltal“ ein. Demnach favorisiert der Ausschuss eine Variante mit vier jeweils 150 Meter hohen Windrädern, von denen drei auf Rheinbacher und eine auf Meckenheim Gebiet stehen könnten.
Wohngebiet Siebenswinkel ist entscheidend
Diplom-Ingenieur Thomas Finke vom Ingenieur- und Planungsbüro Lange (Moers) erläuterte dem Ausschuss den aktuellen Sachstand. Die Schallprognosen zeigten, dass es sich bei dem Wohngebiet „Siebenswinkel“ in Meckenheim um den kritischsten Immissionsort handele, der somit für die Planung insgesamt maßgebend sei. Dies sei drei Faktoren geschuldet, die an dieser Stelle zusammenwirkten. Das Gebiet besitze als reines Wohngebiet die höchste Schutzkategorie nach der TA Lärm. Es weise einen vergleichsweise geringen Abstand zur Meckenheimer Konzentrationszone auf. Und weil es südlich des „Siebenswinkel“ bereits die Grafschafter Krautfabrik als gewerbliche Geräuschquelle gibt, dürfen die Windräder nachts nur noch 29 Dezibel und tagsüber 44 Dezibel zusätzlichen Lärm verursachen. Deshalb müsse ein Mindestabstand von 1.100 Metern zum äußersten Rand dieses Wohngebietes eingehalten werden, so Finke. Damit bleibe auf Meckenheimer Gebiet nur noch eine einzige Fläche übrig, auf der ein Windrad gebaut werden könne, und drei in Rheinbach.
Die wirtschaftlichste Variante
Darüber hinaus hätten umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergeben, dass die Nutzung von 150 Meter hohen Windrädern am sinnvollsten sei. Damit sei der höchste Energieertrag in der Summe des gesamten Windparks zu erzielen, und auch von den Kosten her sei das die wirtschaftlichste Variante. Mit der Höhenbegrenzung würden zudem die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild begrenzt, insbesondere die optischen Einwirkungen in die Ortskerne hinein, da erfahrungsgemäß mit der Größe der Anlagen auch die Belastung des Landschaftsbildes steige. Welcher konkrete Anlagetyp letztlich gebaut werde und an welchem konkreten Standort, könne man im Bebauungsplan noch nicht festlegen. Das sei letztlich einem potenziellen Investor überlassen, der sich auch um die notwendigen Ausgleichsflächen kümmern müsse. Bislang allerdings habe sich noch kein Investor für das Gebiet interessiert.
Fledermäuse müssen geschützt werden
Aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geht außerdem hervor, dass keine Brutbestände oder bedeutende Flugrouten windenergieanlagen-empfindlicher Vogelarten im Plangebiet nachgewiesen werden konnten. Allerdings habe man eine Reihe von Fledermäusen nachgewiesen, die von den Windmühlen gefährdet werden könnten. Um dies zu verhindern, müssen die Windräder mit speziellen Albschaltalgorithmen ausgestattet werden.
Bürger können Stellung nehmen
Der Schattenwurf der Anlagen ist für die betroffenen Wohngebiete auf höchstens acht Stunden pro Jahr zu begrenzen. Für die direkt benachbarten Versuchsflächen des Campus Klein-Altendorf sei eine maximale Beschattungsdauer von 100 Stunden pro Jahr zulässig. Die geänderte Fassung des Bebauungsplanentwurfes wird für eine wegen der Sommerferien um zwei Wochen verlängerte Frist offengelegt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange können während dieser Zeit erneut Stellungnahmen dazu abgeben.
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